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VDIV Deutschland veröffentlicht Positionspapier zur Bundestagswahl 2021

Anlässlich der Bundestagswahl am 26. September hat der VDIV Deutschland 20 Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt. Dazu veröffentlicht der Branchenverband ein Positionspapier mit vier großen Themenkomplexen: Baupolitik, Verbraucherschutzpolitik, Digitalisierung sowie Energie- und Klimapolitik. Besonders energetische Sanierungsmaßnahmen sind im Zuge der Covid-19-Pandemie weitgehend zum Stillstand gekommen, da ein Großteil der Eigentümerversammlungen aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen ausfallen mussten. Eine Kernforderung des VDIV Deutschland ist daher, endlich reine Online-Eigentümerversammlungen rechtlich zu ermöglichen, damit Eigentümer­gemeinschaften schnellstmöglich wieder energetische Sanierungsmaßnahmen beschließen und die Klimawende im Gebäudebereich vorantreiben können.

In Deutschland werden immer noch zu wenig Wohnungen gebaut. Das selbstgesteckte Ziel von 1,5 Millionen neuer Wohnungen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode verfehlt. Unabhängig davon braucht es aus Sicht des VDIV Deutschland für mehr Wohneigentum dringend eine Senkung der Erwerbsnebenkosten, die im internationalen Vergleich besonders hoch sind. Um ein ausreichend großes Angebot an Wohnungen am Markt zu gewährleisten, ist es darüber hinaus wichtig, dass die Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht verschärft wird. Die bestehenden Regulierungen sollten vielmehr passgenau ausgestaltet werden, um jungen Mietern die Möglichkeit zu geben, sich mit einer eigenen Immobilie eine sichere Altersvorsorge zu schaffen.

Um diese Eigentümer besser zu schützen, braucht es zudem für Mietverwalter künftig eine Grundqualifikation. Denn während für WEG-Verwalter im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsrechts eine Zertifizierungspflicht eingeführt wurde, gilt für die Mietverwalter von rund 14 Millionen Wohnungen bisher kein grundlegender Qualifikationsstandard. Aus Sicht des VIDV muss hier dringend im Sinne des Verbraucherschutzes nachgebessert werden.

Darüber hinaus muss die Rolle von Immobilienverwaltern bei der Initiierung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen stärker finanziell gewürdigt werden. „Verwalter sind es, die in Eigentümerversammlungen als Multiplikatoren wirken, Sanierungen anschieben und den oft langwierigen Entscheidungsprozess moderieren. Daher ist es wichtig, dass Verwalter verstärkt in politische Lösungen eingebunden und spezifische finanzielle Anreize in bestehende Förderwege eingebaut werden“, erklärt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Bessere Förderanreize braucht es auch für private E-Ladesäulen, denn die Zahl der in Deutschland zugelassenen Elektroautos erreichte Anfang Juli 2021 die Millionengrenze. Da der Großteil aller Ladevorgänge im privaten Bereich stattfindet, braucht es mehr Ladestationen an Wohnhäusern, um potenzielle Käufer von einem klimafreundlichen Fahrzeug zu überzeugen. „Dies kann nur mit einem separaten Förderprogramm für WEG gelingen, in dem Kosten für den Erwerb der Ladepunkte, nötige Infrastruktur und Umsetzungsmaßnahmen umfassend abgedeckt werden. Andernfalls wird die Mobilitätswende im Gebäudebereich nicht erfolgreich sein“, so Kaßler.

Damit Eigentümergemeinschaften überhaupt wichtige Maßnahmen wie energetische Sanierungen oder den Einbau einer E-Ladesäule beschließen können, muss der Gesetzgeber endlich dafür sorgen, dass Eigentümer in Zukunft rechtssicher auf digitale Möglichkeiten zurückgreifen können. Denn im Zuge der Kontaktbeschränkungen der Covid-19-Pandemie konnte ein Großteil der Versammlungen in WEG nicht stattfinden. „Daher muss im nächsten Koalitionsvertrag endlich die Ermöglichung reiner Online-Eigentümerversammlungen verankert werden! Auch die Beschlussfassung im Rahmen von Umlaufverfahren sollte weiter geöffnet werden, damit auch fern der jährlichen Eigentümerversammlungen Beschlüsse herbeigeführt werden können. Gelingt dies nicht, ist zu befürchten, dass die jährliche Sanierungsrate auch in Zukunft bei unter 0,5 Prozent bleibt“, betont Geschäftsführer Kaßler.

Das vollständige VDIV-Positionspapier zur Bundestagswahl finden Sie hier.

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Klimaschutz: Länder vor Gericht verklagt

Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Anfang Juli verklagt. Grund für die Klimaklage sei, dass Klimaschutzgesetze auf Bundesebene nicht ausreichen würden. Auch die einzelnen Bundesländer müssten gesetzliche Maßnahmen fassen. Dies sei in den beklagten Ländern nicht der Fall.

Ohne das Mitwirken der Bundesländer und dem Fassen gesetzlicher Regulierungen könne das Pariser Klimaziel nicht erreicht werden, so die DUH. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden die Umsetzung von Windkraft und ein Mangel an Fristen von den Klimaklägern kritisiert. In Brandenburg wurden schlicht noch keine Gesetze zum Schutz des Klimas verabschiedet.

Doch nicht nur die Länder werden von den Jugendlichen und der Umwelthilfe in die Mangel genommen, auch bei Gebäudesanierung und dem Verkehrsbereich sehen sie derzeit kein engagierteres Vorgehen.

Tragende Rolle der DUH in der Klägerschaft

Auch bei der Klage gegen die Bundesregierung im April war die DUH in der Klägerschaft vertreten. Die Bundesregierung war nach dem Gerichtsentschluss gezwungen, die Klimaschutzgesetze zu verschärfen und Ziele nachzubessern (» der VDIV berichtete). Ob das Bundesverfassungsgericht der Klage gegen die Länder zustimmt, ist noch offen.

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