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HKVO: Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte bis 31. Dezember 2026 verpflichtend

Wer Beschlüsse aufschiebt, riskiert Engpässe bei Fachbetrieben und damit Verzögerungen bei der Umsetzung. Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind nicht ausgeschlossen.

Umsetzung läuft, aber nicht flächendeckend

Zuletzt zeigte eine Umfrage des VDIV Deutschland unter mehr als 300 Immobilienverwaltungen ein gemischtes Bild: Zum Zeitpunkt der Befragung im Februar 2025 verfügten 58 Prozent der verwalteten WEG-Einheiten und 61 Prozent der verwalteten Miet-Einheiten bereits über die vorgeschriebene fernablesbare Technik. Zwar zeigten sich 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich, die Frist einhalten zu können, jedoch nannten 55 Prozent den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größte Herausforderung.

Auch bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen besteht Nachholbedarf. 2025 erhielten lediglich 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter diese Informationen regelmäßig. Besonders kleinere Verwaltungen stehen vor strukturellen Problemen: 39 Prozent der Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereit.

Transparenz steigt, Effizienzgewinne bleiben begrenzt

43 Prozent der Verwaltungen berichten von einer erhöhten Transparenz für Eigentümer und Mieter durch die neuen Informationspflichten. Eine messbare Verbesserung der Energieeffizienz sehen jedoch nur 11 Prozent.

VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler mahnt zur zügigen Beschlussfassung: Die Frist sei eindeutig, Verzögerungen durch ausgebuchte Dienstleister absehbar. Verwaltungen und Gemeinschaften sollten daher jetzt handeln, um rechtliche Risiken und organisatorische Engpässe zu vermeiden.

Die vollständige Studie sowie weitere Informationen finden Sie unter https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor

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EEG-Tarife sinken ab Februar: Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen erneut gekürzt

Seit dem 1. Februar greifen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut abgesenkte Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende Photovoltaik-Anlagen. Wie gesetzlich vorgesehen, werden die Einspeisetarife halbjährlich um ein Prozent reduziert. Betroffen sind sämtliche Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung künftig 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,34 Cent. Anlagen mit einer Leistung von über 10 bis 40 Kilowatt erhalten bei Überschusseinspeisung 6,73 Cent und bei vollständiger Einspeisung 10,35 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt liegt die Vergütung bei Teileinspeisung bei 5,50 Cent, bei Volleinspeisung ebenfalls bei 10,35 Cent pro Kilowattstunde.

Die Anpassung erfolgt automatisch im Rahmen des geltenden Degressionsmechanismus. Für Projektentwicklung, Bestandshalterinnen und Bestandshalter sowie und Immobilienverwaltungen bedeutet dies eine fortlaufende Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Neuanlagen.

Parallel dazu ist die Marktdynamik differenziert. Im Jahr 2025 ging – gemessen an der installierten Leistung – mehr Photovoltaik auf Freiflächen ans Netz als im Dachsegment. Die Nachfrage nach Dachanlagen zeigte sich zuletzt rückläufig. Zusätzliche Verunsicherung entsteht durch politische Diskussionen über die zukünftige Förderstruktur. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums wurde angekündigt, die Förderung kleiner Dachanlagen grundsätzlich zu überprüfen.

Hinzu kommt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Einspeisevergütung beihilferechtlich nur noch bis Ende des Jahres genehmigt ist. Eine Novelle des EEG steht aus. In der energiepolitischen Debatte werden unter anderem Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als mögliches künftiges Förderinstrument diskutiert.

Für die Immobilienwirtschaft gewinnt damit die strategische Einbindung von Photovoltaik-Anlagen in Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodelle weiter an Bedeutung. Sinkende Vergütungssätze erhöhen den Druck, Wirtschaftlichkeit primär über Eigenstromnutzung, Netzdienstleistungen und sektorübergreifende Konzepte sicherzustellen.

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