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Bonus für serielle Sanierungen

Die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente und deren Montage an Bestandsgebäuden wird ab 1. Januar 2023 im Rahmen des Kreditprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ mit einem Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gefördert. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird. Der Bonus kann mit der EE-Klasse kumuliert und bei der Komplettsanierung eines Gebäudes mit besonders schlechtem energetischem Standard (Worst-Performing-Building, WPB) mit dem WPB-Bonus kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist dabei auf 20 Prozent gedeckelt.

Das Konzept der seriellen Sanierung beruht auf digitalisierten und standardisierten Prozessen, durch die objektspezifisch großformatige, in der Fabrik vorgefertigte, Fassaden- und Dachelemente sowie Technikelemente hergestellt werden. Ein Großteil der Sanierung wird somit in die Produktionshallen verlagert. Die Förderung soll zusätzliche Anreize nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Unternehmen schaffen. Informationen zur seriellen Sanierung und ersten Pilotprojekten sind auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Die geänderten BEG-Förderrichtlinien sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Die neuen Richtlinien sind hier verfügbar .

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Fit for 55: EU einigt sich auf neue Klimapolitik

Die Einigung ist Teil des Fit-for-55-Programms, das alle Maßnahmen enthält, die die EU-Mitgliedsstaaten ergreifen müssen, um ihre Klimaziele zu erreichen und die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der EU-Emissionshandels wird auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausgeweitet. Drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen werden somit in Zukunft von Zertifikaten oder Emissionsrechten abgedeckt, deren Menge kontinuierlich sinken wird, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Außerdem wurde die Einführung eines Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen. Dieser dient dazu, die finanzielle Belastung der CO2-Bepreisung für einkommensschwächere Haushalte abzufedern.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck sagt dazu: „Aus deutscher Sicht ist die Einigung ein Durchbruch für den Klimaschutz, der gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Industrie und die soziale Abfederung notwendiger Klimamaßnahmen sichert. Die Beschlüsse zu „Fit for 55″ sind zentral, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen. Sie erfordern eine schnellere Transformation, aber fördern auch die dafür notwendigen Investitionen. Außerdem sorgt der Klimasozialfonds dafür, dass der Übergang sozial ausgewogen gestaltet werden kann.”

Die Einigung von Mitgliedstaaten, Europäischem Parlament und Kommission muss noch formell bestätigt werden.

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