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Neuer Leitfaden unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

In der täglichen Verwaltungspraxis steht der Tagesordnungspunkt „Einbau von Ladeinfrastruktur“ inzwischen regelmäßig auf der Agenda. Immobilienverwaltungen sehen sich dabei einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber. Neben den rechtlichen Neuerungen durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen sie sich auch intensiv mit technischen und planerischen Aspekten auseinandersetzen.

Gerade Letztere stellen in der Praxis oft die größere Hürde dar. Ein solides technisches Grundverständnis ist unerlässlich, um bei Planungen, Ausschreibungen und der Umsetzung auf Augenhöhe mit Eigentümern, Mietern und ausführenden Fachfirmen agieren zu können. Für viele Verwaltungen, die sich erstmals mit der Elektrifizierung von Stellplätzen befassen, ist dies Neuland. Eine fundierte Vorbereitung und praxisnahe Orientierungshilfen sind daher unverzichtbar.

Um den Einstieg zu erleichtern, stellt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur in der NOW GmbH nun eine neue Publikation bereit: „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“. Der Leitfaden richtet sich gezielt an Eigentümer, Mieter und Verwaltungen und vermittelt praxisnah die wesentlichen technischen und rechtlichen Grundlagen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden.

Angesichts von rund 21 Millionen Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen abseits öffentlicher Straßen liegt hier ein enormes Potenzial für die Energiewende. Der Leitfaden zeigt konkrete Wege auf, wie dieses Potenzial erschlossen werden kann.

Schwerpunkte der neuen Handreichung sind Bedarfsermittlung, Rechte und Zustimmungspflichten in Eigentümergemeinschaften sowie die technische Integration der Ladeinfrastruktur in bestehende Elektroinstallationen. Besonders praxisrelevant sind die Lösungsvorschläge für typische Herausforderungen, wie begrenzte Netzanschlussleistungen, Nutzung von Gemeinschaftseigentum oder Abrechnungslösungen für geteilte Stellplätze.

Auch die Integration erneuerbarer Energien und die Gestaltung von Zugangskontrollen werden thematisiert. Damit richtet sich die Publikation explizit an die praktische Umsetzung vor Ort und ergänzt bestehende technische und rechtliche Leitlinien.

Für Immobilienverwaltungen bietet der Leitfaden eine wertvolle Grundlage, um entsprechende Projekte fachkundig begleiten und umsetzen zu können. Angesichts der politischen Zielsetzungen, die Ladeinfrastruktur flächendeckend auszubauen, und der steigenden Nachfrage seitens der Bewohner ist es für Immobilienverwaltungen heute wichtiger denn je, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und die notwendigen Kenntnisse systematisch aufzubauen.

Der Leitfaden steht ab sofort hier kostenfrei zur Verfügung. Der VDIV Deutschland gibt eine Beschlussvorlagensammlung zum Thema E-Mobilität für Wohnungseigentümergemeinschaften heraus – sie bildet den aktuellen rechtlichen sowie kaufmännisch-technischen Stand der Dinge ab. Außerdem sind praxisnahe Fallbeispiele erläutert und umfangreiche Beschlussvorlagen zur Einrichtung, Kostentragung und Nutzung enthalten. Hier geht’s zum Download.

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Bauturbo soll bezahlbaren Wohnraum ermöglichen

Kaum vier Wochen nach ihrem Amtsantritt präsentiert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Gesetzentwurf zum sogenannten „Wohnungsbauturbo“. Ziel ist es, das Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben spürbar zu flexibilisieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit und langen Planungszeiten sollen nun befristete Ausnahmeregelungen dafür sorgen, dass dringend benötigte Wohnungen schneller entstehen können.

Mehr Flexibilität und Tempo im Bauplanungsrecht

Kernstück des Entwurfs ist die Einführung des neuen § 246e BauGB. Dieser ermöglicht bis Ende 2030 für bestimmte Wohnbauvorhaben projektbezogene Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, innovative oder dringliche Projekte auch außerhalb des üblichen Planungsverfahrens zu genehmigen – vorausgesetzt, der jeweilige Gemeinderat stimmt zu. Besonders im Bereich der Nachverdichtung, des seriellen Bauens und bei innovativen Konzepten wie 3D-Druck oder Holzhochhausbau könnten so neue Potenziale erschlossen werden.

Darüber hinaus wird die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 3 BauGB) künftig leichter möglich, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Auch im unbeplanten Innenbereich wird der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a BauGB erweitert. Hierdurch können insbesondere Aufstockungen und Ergänzungsbauten schneller realisiert werden. Ergänzend werden bestehende Sonderregelungen, etwa zur Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen (§§ 201a, 250 BauGB), um fünf Jahre verlängert.

Die Ministerin verfolgt dabei die Leitlinien „Tempo, Technologie und Toleranz“. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte Hubertz die Notwendigkeit, Genehmigungszeiten von aktuell durchschnittlich fünf Jahren auf wenige Monate zu verkürzen. Mit dem neuen § 246e BauGB könnten Verfahren künftig binnen zwei Monaten abgeschlossen werden – ein erheblicher Fortschritt für die Praxis.

Neue Chancen für Nachverdichtung und innovative Baukonzepte

Gleichzeitig betont Hubertz, dass der Gesetzentwurf kein Freibrief für unkontrolliertes Flächenwachstum sei. Vielmehr solle auch verstärkt auf Nachverdichtung und Aufstockung gesetzt werden, um zusätzlichen Wohnraum flächensparend zu schaffen. Ökologische Belange und Ausgleichsmaßnahmen würden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt.

Für Immobilienverwaltungen und Projektentwickler eröffnet der „Wohnungsbauturbo“ neue Handlungsspielräume. Flexiblere Rahmenbedingungen können künftig die Umsetzung von Quartiersentwicklungen, Umbauten im Bestand und innovative Wohnkonzepte erleichtern. Gleichzeitig bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt: Jede Abweichung vom Planungsrecht bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Klarstellung der Anwendung der TA Lärm im Bauleitplanverfahren. Durch die Einführung eines neuen § 1a Abs. 6 BauGB wird sie künftig explizit als Orientierungshilfe in der planerischen Abwägung verankert. Ergänzend werden die Festsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erweitert – ein wichtiger Aspekt bei der Erschließung neuer Wohnbauflächen.

Förderprogramme und Finanzierung gezielt vereinfachen

Die Ministerin setzt sich zudem für die Vereinfachung von Förderprogrammen ein. Künftig soll es nur noch ein zentrales KfW-Programm geben, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gleichzeitig wirbt Hubertz für den verstärkten Einsatz staatlicher Kreditgarantien, um die Finanzierung von Neubauprojekten attraktiver zu gestalten.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland bewertet den Gesetzentwurf als guten ersten Impuls. Geschäftsführer Martin Kaßler sieht darin praxisnahe Möglichkeiten für eine Flexibilisierung des Bauplanungsrechts, betont jedoch die Bedeutung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Kommunen: „Insgesamt ist der „Wohnungsbauturbo“ als Teil einer umfassenderen Strategie zu sehen, die den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs bringen soll. Angesichts steigender Baukosten, hoher Finanzierungslasten und regulatorischer Hemmnisse kommt es nun darauf an, Tempo in die Umsetzung zu bringen. Aber eines sollte dabei nicht vergessen werden: der Traum von der eigenen Immobilie als Altersvorsorge. Man darf gespannt sein, welche Weichen die Bundesregierung hierfür stellen wird.“ 

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