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Mietrechtskommission startet im September – Reformbedarf im Fokus

Die Bundesregierung hat Ort, Zeit und Teilnehmer der neuen Mietrechtskommission festgelegt. Am 16. September findet die konstituierende Sitzung unter Federführung des Bundesjustizministeriums statt. Ziel der Expertengruppe ist es, das komplexe Mietrecht kritisch zu prüfen, auf wirksame Instrumente hin zu analysieren und Reformvorschläge zu erarbeiten. 

Neben dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie Haus & Grund Deutschland u. a. sitzt für die Verwalterbranche der VDIV Deutschland im Expertengremium. Die Mieterseite wird vom Deutschen Mieterbund vertreten, flankiert von Mietervereinen aus Berlin, Frankfurt und Heidelberg. Auch der Deutsche Städtetag, der Sozialverband VdK und der Deutsche Gewerkschaftsbund sind als Experten geladen. Ergänzt wird das Gremium durch weitere Experten aus Wissenschaft und Praxis. 

Die Einsetzung der Kommission ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert. Die zuständige Ministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, die Sitzungen regelmäßig abhalten zu wollen. Als übergeordnetes Ziel gilt die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften. Auf der konkreten Agenda stehen die Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5) und eine mögliche Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.

Die kommenden Sitzungen werden zeigen, ob sich zwischen den teils gegensätzlichen Interessen von Vermieter- und Mieterseite tragfähige Reformvorschläge entwickeln lassen. Die Erwartungen an die Arbeit der Kommission sind hoch und die Auswirkungen möglicher Änderungen könnten weitreichend sein. Insbesondere die Akteure des Wohnungsmarktes lehnen eine Verlängerung oder gar Verschärfung der Mietpreisbremse ab.  „Fehlende Planungssicherheit und nicht belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen verhindern Investitionsbereitschaft. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch die Bestandsbewirtschaftung: Sanierungen werden zurückgestellt, Instandhaltungen bleiben aus“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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GEG-Anpassung zeichnet sich ab: technologieoffener und flexibler

Der Klimaschutzbericht 2025 des Bundesumweltministeriums enthält eine wesentliche Änderung zur Bewertung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der vorläufigen Fassung wurde die 65-Prozent-Regel – wonach neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen müssen – noch als zentrales Element hervorgehoben. In der endgültigen Version fehlt dieser Bezug. Stattdessen wird das GEG nun als „wesentliches Instrument“ für die Wärmewende beschrieben, das künftig technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Ziel sei es, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz in Einklang zu bringen.

Öl- und Gasheizungen sollen mittel- bis langfristig durch klimafreundliche Lösungen ersetzt werden. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Heizungsgesetz in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass nur § 71 GEG, der die 65-Prozent-Regel enthält, überarbeitet wird. Wohl noch dieses Jahr soll die geplante Novelle vorgelegt werden. 

Der Klimaschutzbericht macht deutlich, dass Deutschland mit den aktuell beschlossenen Maßnahmen seine Klimaziele ab 2040 klar verfehlen wird. Für 2040 ist eine Treibhausgasminderung um 88 % gegenüber 1990 vorgesehen, prognostiziert werden aber nur rund 80 %. Besonders der Gebäude- und Verkehrssektor liegen deutlich hinter den Zielvorgaben.

Zusätzlich muss Deutschland bis Mai 2026 die europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Bestandsgebäuden bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 % zu senken. Die anstehende GEG-Novelle wird daher nicht nur nationalpolitisch, sondern auch europarechtlich maßgeblich geprägt sein.

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