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Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2023 schließen Lücke bis 2030 nicht vollständig

Darauf weist auch der Expertenrat für Klimafragen hin. Er bescheinigt dem Klimaschutzprogramm zugleich eine erhebliche Minderungswirkung. Die Bundesregierung betont, dass sich viele Maßnahmen des aktuellen Programms in der Umsetzung befinden oder bereits umgesetzt sind und erinnert an die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut sowie Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien. In den kommenden Jahren stehe unter anderem der Ausbau eines Wasserstoffnetzes, ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung und die Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie an, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Die Wirkung des Klimaschutzprogramms schätzt die Bundesregierung unter Berücksichtigung von verbleibenden Unsicherheiten wie etwa der Energiepreisentwicklung in ihrer Unterrichtung des Bundestags (Bundestagsdrucksache 20/8150) folgendermaßen ein: „Musste die Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode noch von einer kumulierten Gesamtlücke von über 1.100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Zeitraum von 2022 bis 2030 ausgehen (Projektionsbericht 2021 und Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BMWK), so kann bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen dieses Klimaschutzprogramms von einer Verringerung dieser Lücke um etwa 900 Mio. Tonnen ausgegangen werden.“ Bundeswirtschaftsminister Habeck unterstrich, es bleibe noch viel zu tun. Entscheidend sei die Umsetzung. „Daran zu arbeiten, ist eine Aufgabe für die gesamte Regierung.“

Das Klimaschutzprogramm finden Sie hier und ein Überblickspapier finden Sie hier.

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IW Köln: Stellplatzverordnungen machen Bauen unnötig teuer

Den Analysen des IW Köln zufolge besitzt ein durchschnittlicher Haushalt in der Großstadt 0,8 und in ländlichen Regionen 1,6 Autos. Neben der räumlichen Lage bestimmen vor allem der Haushaltstyp, die Qualität der ÖPNV-Anbindung und die Nähe und Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Parkplätzen den Bedarf. Anhand eines Regressionsmodells haben die Wissenschaftler Stellplatzbedarfe von knapp über null bis deutlich über zwei abgeleitet. Durchschnittlich benötigt ein Haushalt 1,3 Plätze. In den kommunalen Verordnungen spielt dieser Bedarf jedoch keine Rolle.

Exemplarisch verweisen die Autoren auf die Verordnung in München: Wer dort ein Mehrfamilienhaus errichte, müsse unabhängig von der Größe der Wohnung, der Zahl der künftigen Bewohner und der Lage für jede Wohnung einen Stellplatz bauen. Bei Neubauten in Großstädten können Bauherren die Stellplatzverordnung oft nur erfüllen, indem sie eine Tiefgarage bauen und die Kosten bei Kaufpreisen und Mieten einpreisen. Der Studie zufolge betragen die Aufschläge dafür in Wohnungsinseraten für Neubauten im Schnitt zehn Prozent, für Bestandsimmobilien  bis zu 47 Prozent. Für die Nutzer ist das in den meisten Fällen nicht erkennbar. Unterm Strich machen die festen Vorschriften das Bauen teurer, komplizierter und aufwändiger, so die Schlussfolgerung des IW Köln. Sie verbrauchen unnötig Flächen und erschweren noch mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände. Die Studie finden Sie hier in voller Länge (Link https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2023/Stellpl%C3%A4tze_im_Wohnungsbau.pdf).

Überblick über Baupreisanstiege insgesamt

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude sind im August 2023 um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Damit flacht der Preisanstieg langsam ab. Im Mai 2023, dem vorherigen Berichtsmonat, betrug der Anstieg noch 8,8 Prozent. Rohbauarbeiten waren im August 2023 um durchschnittlich 3,1 Prozent teurer als im Vorjahr. Überdurchschnittlich hoch fielen die Preissteigerungen bei Erdarbeiten (+ 7,6 Prozent) und bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (+ 7,2 Prozent) aus. Für Zimmer- und Holzbauarbeiten hingegen mussten Bauherren 2,5 Prozent weniger zahlen als im August 2022. Bei den Ausbauarbeiten belief sich der durchschnittliche Preisanstieg auf 9 ,0 Prozent. Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen verteuerten sich um 12,1 Prozent, Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 10,3 Prozent und Wärmedämmverbundsysteme um 9,9 Prozent. Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden erhöhten sich ebenfalls um 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

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