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Einnahmen aus Emissionshandel auf Rekordhoch, Forderungen nach Klimageld

Die Einnahmen stiegen um 40 Prozent auf einen neuen Höchstwert (2022: 13 Milliarden Euro). Maßgeblicher Treiber für das Wachstum der Gesamterlöse aus der CO2-Bepreisung war das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr, so die Analyse des UBA. Im nEHS stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro). Hauptursache dafür war nach Einschätzung des UBA der Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb von Zertifikaten auf 2023 verschoben hatten. „Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden“, so UBA-Präsident Dirk Messner. So könne der Emissionshandel ambitionierten ⁠Klimaschutz⁠, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vereinen. „Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO2-Preisen sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einführen.“

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kürzlich die Einführung des Klimageldes angemahnt. Die Bundesregierung habe in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 11,4 Milliarden Euro durch die CO2-Bepreisung eingenommen. Diese Summe müsse vollständig als Klimageld an die Verbraucher ausgezahlt werden. Nach Berechnungen des vzbv entspräche das einer Einmalzahlung von 139 Euro pro Person.

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Studie IW: So könnte Politik die Preise für Neubauwohnungen reduzieren

Ähnlich dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und dem VDIV Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten (wir haben berichtet) sehen die Wissenschaftler des IW in der Grunderwerbsteuer einen wichtigen Hebel. Sie belaste beim Bau einer Immobilie alle Beteiligten, Projektentwickler wie Käufer – beim Weiterverkauf sogar gleich mehrfach. Das treibe die Nebenkosten und damit Kauf- und Mietpreise, so Michael Voigtländer. „Neubauten könnten wie in den Niederlanden oder in Belgien von der Steuer ausgenommen sein.“ Dies sei sowohl mit EU-Recht vereinbar als auch angemessen, um den Wohnungsneubau attraktiver zu machen. Alternativ schlägt das Institut vor, die Steuerbefreiung nur temporär einzusetzen, um Vorzieheffekte zu induzieren, oder auch den Satz der Grunderwerbsteuer für Neubauten deutlich zu senken. „Alternativ oder auch ergänzend könnte zudem die Mehrwertsteuer für Bauleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert werden“, heißt es in der Studie weiter. „Damit ließen sich die Herstellkosten deutlich reduzieren. Insbesondere für Sozialwohnungen wäre dies angemessen und nachvollziehbar.“

Einsparpotenzial sieht das IW auch beim Preis für das Bauland: Würden Kreise und Kommunen öffentliche Flächen um zehn Prozent günstiger abgeben, so würde das zu einem Preisabschlag von zwei Prozent bei Kaufpreisen führen. In Städten und bei Mieten würde der Preis um ein Prozent sinken.

Die Studie „Optionen für bezahlbaren Neubau“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

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