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„go-digital“ läuft aus: KMU müssen sich beeilen

Das „go-digital“-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert KMU in fünf zentralen Bereichen:

  • Digitalisierungsstrategie: Langfristige Planung der digitalen Ausrichtung des Unternehmens.
  • IT-Sicherheit: Schutz vor Cyber-Angriffen und Sicherung digitaler Infrastrukturen.
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse: Effizienzsteigerung durch Automatisierung und Vernetzung von Abläufen.
  • Datenkompetenz (go-data): Erhebung und Analyse von Unternehmensdaten zur Optimierung von Geschäftsentscheidungen.
  • Digitale Markterschließung: Aufbau digitaler Vertriebskanäle und Online-Marketingstrategien.

Unternehmen erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch zertifizierte Partner. Diese Experten begleiten KMU von der Antragstellung bis hin zur Umsetzung und Nachweisführung. Das Ziel: Individuelle, maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens gerecht werden.

In einer sich rasch verändernden Welt ist die Bereitschaft, sich anzupassen und innovativ zu sein, entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit jedes Unternehmens. Die Digitalisierung ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit für diejenigen, die in der dynamischen Landschaft der Immobilienverwaltung führend bleiben wollen. Nach Ablauf des Jahres 2024 steht die Unterstützung für digitale Transformationsprojekte nicht mehr zur Verfügung. Wer die Digitalisierung seines Betriebs noch vorantreiben will, sollte jetzt aktiv werden, um nicht auf der Strecke zu bleiben.

Förderanträge können noch bis 31. Dezember 2024 hier gestellt werden. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundestag beschließt Bürokratieentlastung: Digitale Betriebskostenabrechnungen und kürzere Aufbewahrungsfristen

Der Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung zu vereinfachen und den Bürokratieaufwand für Unternehmen und Bürger zu reduzieren. Für Mieter und Vermieter bringt das Gesetz einige bedeutende Neuerungen.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Bereitstellung von Belegen zur Betriebskostenabrechnung. Vermieter sind nun berechtigt, diese ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen. Sie haben die Wahl, ob sie die Originalbelege in Papierform oder gescannte Kopien bereitstellen. Mieter haben zukünftig kein Recht mehr auf die Einsicht in analoge Originalbelege, sofern die digitalen Belege bereitgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht entfällt damit ebenfalls. Allerdings fordert der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter die Möglichkeit haben sollten, die digitalen Belege per E-Mail zu erhalten und weiterhin ein Einsichtsrecht in die Originale am Ort des Vermieters zu behalten.

Eine weitere Neuerung betrifft die Aufbewahrungsfristen von umsatzsteuerlichen Unterlagen wie Rechnungskopien oder Kontoauszügen, die von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Diese Maßnahme soll Unternehmen in der Buchhaltung entlasten.

Auch das Mietrecht wird modernisiert: Mieter können künftig Kündigungen in Textform widersprechen, also beispielsweise per E-Mail oder Fax. Bislang war hierfür eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift erforderlich. Zudem bedürfen längerfristige Gewerbemietverträge nicht mehr der Schriftform, sie können nun digital geschlossen werden. 

Die Immobilienwirtschaft sieht in diesen Maßnahmen Fortschritte, fordert jedoch weitere Schritte. Grundsätzlich ist die digitale Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen ein Schritt in die richtige Richtung, doch die geplanten Änderungen gehen noch nicht weit genug. 

Das BEG IV umfasst darüber hinaus Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, zur Reduzierung von Melde- und Informationspflichten sowie zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Diese Schritte sollen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Bürokratie zu verschlanken. Die Bundesregierung plant, mit weiteren Entlastungsgesetzen die Effizienz der Verwaltung in den kommenden Jahren weiter zu steigern.

Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses und Bericht zum Gesetzentwurf des BEG IV finden Sie hier.

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