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Bundestag berät über energiepolitische Gesetzesvorhaben

Kurz vor der Bundestagswahl standen einige Gesetze, die unter anderem den Ausbau erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Förderung umweltfreundlicher Kraftwerke betreffen, stehen im Fokus der Beratungen im Bundestag.

Am Freitag, den 31. Januar 2025, verabschiedete dieser dann mehrere Maßnahmen zur Energiepolitik. Mit Mehrheit stimmte das Parlament für zwei Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (20/14235) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (20/14246). Zudem wurden eine Regierungsinitiative zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes 2024 (20/1358, 520/13962) sowie zwei Gesetzesvorlagen der CDU/CSU zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) und zur besseren Steuerung und Akzeptanz des Windenergieausbaus (20/14234) angenommen. Alle fünf Vorlagen wurden in überarbeiteten Fassungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/14773, 20/14774, 20/14775, 20/14776, 20/14777) zur Abstimmung gestellt.

Erstmals befasste sich der Bundestag zudem mit einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Integration von Photovoltaik- und weiteren Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt (20/14705) sowie einem Antrag der AfD zur Abschaffung der CO2-Bepreisung (20/14697). Nach der Debatte wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Besonders im Bereich Photovoltaik sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und attraktive Einspeisevergütungen sollen den Ausbau beschleunigen. Auch für Windkraft gibt es positive Signale: Nach einem Gerichtsurteil, das Abstandsregelungen für Windräder kippte, haben Kommunen nun mehr Planungshoheit.

Ein zentraler Punkt ist zudem die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK). Diese Anlagen spielen eine entscheidende Rolle in der Energieversorgung von Ballungsräumen und Industriegebieten. Die Gesetzesänderung soll Investitionen in modernere, umweltfreundlichere KWK-Anlagen fördern.

Während SPD und CDU die Einigung als Erfolg feiern, bleibt die Frage der Finanzierung vieler Maßnahmen umstritten. 


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Was ändert sich 2025 – Teil ll

Das Jahr 2025 bringt für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich. Besonders relevant ist die Reform der Grundsteuer: Sie wird nun auf Basis aktueller Grundstückswerte berechnet, was dazu führen kann, dass Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Für Eigentümer bedeutet dies potenzielle Änderungen in der Steuerlast.

Zudem wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Immobilienverwaltungen, die unternehmerisch tätig sind, müssen sich darauf einstellen. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen. Der VDIV Deutschland hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für Immobilienverwaltungen erarbeitet. vdiv.de/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-e-rechnung-2025

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietpreisbremse: Sie läuft Ende 2025 aus. Während die SPD sie unbefristet einführen möchte, bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung nach der Bundestagswahl entwickelt. Eine Änderung betrifft die Indexmieten, die zukünftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Nettokaltmiete gekoppelt werden sollen.

Für Vermieter, die auf Wärmepumpen umsteigen, gelten neue Regelungen zur Mieterhöhung: Eine Modernisierungsumlage ist nur möglich, wenn die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe mindestens 2,5 beträgt. Zusätzlich tritt ab Oktober 2024 eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung für neu installierte Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Bestehende Anlagen haben eine Übergangsfrist bis September 2025.

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ebenfalls Neuerungen: Die Freigrenze für steuerfreie Photovoltaikanlagen wurde von 15 auf 30 Kilowatt Peak pro Wohneinheit erhöht. Zudem wurde das Erbschaftssteuergesetz angepasst, und Wohngemeinnützigkeit wird steuerlich begünstigt.

Diese Änderungen verdeutlichen: Immobilienverwaltungen müssen sich 2025 auf zahlreiche Anpassungen einstellen. Frühzeitige Planung und rechtliche Beratung sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und neue Chancen optimal zu nutzen.

Teil I finden Sie hier

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