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EZB-Zinserhöhung verschärft Lage bei Baufinanzierungen

Zwar hatte der Markt die Zinserhöhung weitgehend eingepreist, dennoch verfestigt der Schritt der EZB das höhere Zinsniveau. Die Finanzberatung rechnet damit, dass die Bauzinsen im Durchschnitt noch um etwa 0,5 Prozentpunkte steigen könnten.

Direkt hängen Bauzinsen allerdings nicht am EZB-Leitzins, sondern vor allem an den Renditen langfristiger Bundesanleihen. Diese spiegeln das Zinsniveau am Kapitalmarkt wider und gelten als wichtiger Orientierungspunkt für Hypothekenkredite. In den vergangenen Monaten sind die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen zeitweise über drei Prozent gestiegen und erreichten damit den höchsten Stand seit 15 Jahren. Gründe sind unter anderem weltwirtschaftliche Unsicherheiten, Sorgen über die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen und steigende staatliche Investitionsbedarfe.

Das Interhyp-Bankenpanel zeigt kurzfristig ein gemischtes Bild: 75 Prozent der befragten Institute erwarten zunächst gleichbleibende Bauzinsen, 25 Prozent rechnen mit weiteren Anstiegen. Langfristig gehen die Experten eher von einer Stabilisierung auf erhöhtem Niveau aus. Ein starker Rückgang der Kapitalmarktzinsen wird derzeit nicht erwartet.

Für Käufer wird damit vor allem Eigenkapital noch wichtiger. Laut einer Interhyp-Umfrage halten 46 Prozent der Befragten Immobilien in ihrer Wunschregion für kaum leistbar. Das sind sieben Prozentpunkte mehr als 2025. Jeder vierte Käufer gab an, beim Aufbau des Eigenkapitals durch ein Erbe oder eine Schenkung unterstützt worden zu sein. 

Das Interhyp-Bankenpanel finden Sie hier: https://www.interhyp.de/zinsen/ 

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Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten für Eigentümer für Solarstrom im Quartier

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen kann Energy Sharing wirtschaftlich interessant sein. Viele Haushalte können den selbst erzeugten Solarstrom gerade zu Spitzenzeiten nicht vollständig nutzen. Batteriespeicher sind häufig bereits mittags gefüllt, während die Einspeisevergütung für Neuanlagen mit knapp 8 Cent pro Kilowattstunde vergleichsweise gering ausfällt. Gleichzeitig zahlen Nachbarn für Netzstrom im Durchschnitt deutlich höhere Preise. Der direkte Verkauf von Solarstrom im Quartier kann daher sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Abnehmer Vorteile bringen.

Bisher war eine solche Weitergabe rechtlich und administrativ deutlich aufwendiger. Betreiber mussten sich als Stromlieferanten registrieren und zahlreiche Pflichten erfüllen, etwa im Zusammenhang mit Bilanzkreisvorgaben und Liefergarantien. Diese Hürden werden durch den neuen § 42c EnWG reduziert. Der Bundestag hatte die Regelung am 13. November 2025 beschlossen, in Kraft getreten ist sie am 22. Dezember 2025.

Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets unterstützen. Ab Juni 2028 soll dies auch gebietsübergreifend möglich sein. Große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Strombezug, der nicht über die lokale Photovoltaikanlage gedeckt wird, bleibt Aufgabe der Abnehmer. Sie benötigen daher weiterhin einen Reststromvertrag mit einem Energieversorger.

Weitere Infos dazu finden Sie bei der dena: https://www.dena.de/infocenter/energy-sharing-zwischen-traum-und-energiewirtschaftlicher-realitaet/ 

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