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Wohnungsbau: Erste Erholungssignale, aber Neubau bleibt unter Druck

Gestützt wird die leichte Belebung vor allem durch verbesserte Finanzierungsbedingungen. Ein stabileres Zinsumfeld, weitgehend konstante Baupreise und zusätzliche öffentliche Mittel, unter anderem aus dem Sondervermögen für Infrastruktur, stärken die Investitionsbereitschaft. Auch bei den Wohnungsbaukrediten ist wieder Bewegung erkennbar. Dennoch fließt ein erheblicher Teil des Kapitals weiterhin eher in Bestandsimmobilien als in dringend benötigte Neubauprojekte.

Gerade darin sehen Fachleute von Banken, Bauindustrie und aus dem Baugewerbe ein zentrales Problem. Denn trotz erster Aufhellungen reicht die Dynamik nicht aus, um den Wohnraummangel spürbar zu lindern. Nach aktuellen Erwartungen dürften 2025 nur rund 205.000 Wohnungen fertiggestellt worden sein. In den kommenden Jahren wird zunächst sogar mit einem weiteren Rückgang gerechnet, bevor ab 2028 wieder ein leichter Anstieg einsetzen könnte. Damit bleibt der Wohnungsbau deutlich unter dem Niveau, das für eine nachhaltige Entlastung des Marktes erforderlich wäre.

Als wesentliche Hemmnisse gelten weiterhin lange Genehmigungsverfahren, hohe regulatorische Anforderungen und fehlende Planungssicherheit. Aus der Branche kommt deshalb die Forderung nach deutlich mehr Tempo in den Behörden, zusätzlichem Personal sowie einem konsequenten Abbau von Vorschriften und Normen. Inwiefern der Gebäudetyp E oder der Wohnungsbauturbo hier für Abhilfe sorgen könnte, bleibt vorerst abzuwarten. 

Zugleich wird auf Potenziale innerhalb der Branche selbst verwiesen. Eine frühzeitige Bündelung von Architektur, Ingenieurleistungen, Gebäudetechnik und weiteren Planungsdisziplinen kann Abläufe vereinfachen und die Erfüllung komplexer Anforderungen erleichtern. Zusätzlich gilt serielles Bauen mit vorgefertigten Bauteilen als wichtiger Hebel, um Bauzeiten zu verkürzen und Kosten zu senken.

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Neue Grundsicherung: Jobcenter können früher auf niedrigere Wohnkosten drängen

Für den Wohnungsmarkt besonders relevant ist die Neuregelung der Karenzzeit. Künftig sollen Unterkunftskosten auch im ersten Bezugsjahr nicht mehr unbegrenzt anerkannt werden. Nach dem Gesetzentwurf werden Aufwendungen, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen, auch in der Karenzzeit nicht mehr als Bedarf berücksichtigt. Zugleich greift die Pflicht zur Kostensenkung früher: Die Angemessenheit der Unterkunft wird nicht erst nach zwölf Monaten, sondern von Beginn an schärfer geprüft. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sieht der beschlossene Kompromiss allerdings Ausnahmen vor. 

Zusätzlich wird die Prüfung stärker auf den Quadratmeterpreis und nicht nur auf die Gesamtmiete ausgerichtet. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Aufwendungen auch dann als unangemessen gelten können, wenn im maßgeblichen Gebiet eine Obergrenze je Quadratmeter festgelegt ist und diese überschritten wird. Damit geraten insbesondere kleine, aber überdurchschnittlich teure Wohnungen stärker in den Fokus der Jobcenter. 

Sozial- und Wohlfahrtsverbände warnen vor den Folgen dieser Verschärfungen. In einem offenen Brief an den Bundestag äußerten sie die Sorge, dass strengere Regeln bei den Unterkunftskosten zu mehr Wohnungs- und Obdachlosigkeit führen könnten. Rückenwind erhält diese Kritik durch die bereits bestehende Wohnkostenlücke: Nach einer Bundestagsantwort belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 auf rund 494 Millionen Euro. 

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