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BauGB-Upgrade: Bundesregierung hält an zentralen Beschleunigungen fest

Bei den für die Beschleunigung von Planungsverfahren wichtigen Punkten hält die Bundesregierung überwiegend an ihrem bisherigen Kurs fest. So lehnt sie den Vorschlag des Bundesrates ab, die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange grundsätzlich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Auch die vorgesehene parallele Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden soll bestehen bleiben. Die Bundesregierung erwartet davon schnellere Verfahren. 

Noch offen ist dagegen unter anderem die konkrete Ausgestaltung des digitalen Standards XPlanung. Der Bundesrat hatte gefordert, diesen bereits ab dem ersten verfahrensrelevanten Entwurf vollständig vektoriell anzuwenden; die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen. Ebenfalls weiter geprüft werden einzelne Regelungen zur digitalen Bereitstellung von Planungs- und Umweltdaten. 

Die Bundesregierung hält zudem an der geplanten Aufwertung des Flächennutzungsplans fest. Das neue Instrument soll Kommunen ein schlankeres Planverfahren für bestimmte Vorhaben im Außenbereich ermöglichen und zugleich ihre Steuerungsmöglichkeiten erhalten.

Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung wurden am 26. August als Bundestagsdrucksache 21/7735 veröffentlicht. Das BauGB-Upgrade befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. 

Mehr dazu, können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-staedtebau-1184316

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Gasspeicher deutlich niedriger gefüllt als im Vorjahr

Private Haushalte zählen nach § 53a EnWG zu den geschützten Kunden und sind bei einer Gasmangellage vorrangig zu versorgen. Dennoch können niedrige Speicherstände insbesondere bei einer längeren Kälteperiode Auswirkungen auf die Kosten der Wärmeversorgung haben. Wie schnell sich die Situation verändern kann, zeigte bereits der Januar 2026: Damals sank der bundesweite Speicherfüllstand auf 38,1 Prozent, gleichzeitig stiegen die Großhandelspreise für Gas um rund 38 Prozent.

Bis zum 1. November 2026 sollen die deutschen Speicher grundsätzlich einen Füllstand von 80 Prozent erreichen. Sechs Anlagen müssen allerdings lediglich 45 Prozent erreichen. Beim derzeitigen Einspeichertempo werden bis Anfang November nach Einschätzung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nur rund 60 Prozent erwartet. Die geplante strategische Gasreserve des Bundes dürfte für den kommenden Winter noch nicht zur Verfügung stehen und frühestens 2027 greifen.

Für die Versorgungssicherheit ist zudem nicht allein der prozentuale Füllstand entscheidend. Bei sinkendem Speicherstand nimmt insbesondere bei Porenspeichern auch die mögliche Entnahmeleistung ab. In einer länger anhaltenden Phase mit hoher Nachfrage kann deshalb relevant werden, wie schnell das noch vorhandene Gas tatsächlich bereitgestellt werden kann.

Details zu den Speicherständen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich.html

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