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E-Auto-Förderung und Ladeinfrastruktur: WEG rücken in den Fokus

Die neue Förderung für E-Autos richtet sich an private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie kann für Kauf und Leasing beantragt werden und beträgt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Haushaltsgröße bis zu 6.000 Euro. Unternehmen und Gewerbetreibende sind nicht förderberechtigt.

Für die Immobilienverwaltung ist diese Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil mehr geförderte E-Fahrzeuge den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen erhöhen können. Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen damit Anschlusskapazitäten, Lastmanagement, Betreiberkonzepte, Kostenverteilung, Erweiterbarkeit und Beschlussvorlagen frühzeitig vorbereiten.

Parallel ist am 25. März 2026 die Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus in Kraft getreten. Das Bundesförderprogramm nimmt Wohnungseigentümergemeinschaften ausdrücklich als eigene Zielgruppe in den Blick. Entscheidend ist die neue Fördersystematik: WEG können Förderanträge bereits stellen, bevor der erforderliche Beschluss über den Ausbau gefasst wurde. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit wird das Verfahren besser an die Realität von WEG angepasst, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen.

„WEG brauchen keine symbolische Förderung, sondern ein Verfahren, das zu den praktischen Begebenheiten passt. Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist daher wegweisend. Damit werden erstmals WEG zielgerichtet gefördert.“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Gefördert werden nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern auch die technische Erschließung von Stellplätzen insgesamt. Einbezogen sind Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen. Für WEG erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026, Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich. Vorgesehen sind bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt für bidirektionales Laden. Flankierend wurde ein WEGweiser veröffentlicht, der den Prozess von Bedarfserfassung bis zur späterer Erweiterung strukturiert.

Hier finden Sie die Bundesförderung zu Mehrparteienhäusern.

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Inflation bei 2,9 Prozent: Energiepreise erhöhen Kostendruck im Bestand

Die Inflation in Deutschland hat sich im April weiter beschleunigt. Die Teuerungsrate stieg auf 2,9 Prozent und erreichte damit den höchsten Stand seit Januar 2024. Bereits im März hatte sie bei 2,7 Prozent gelegen, nach 1,9 Prozent im Februar. Haupttreiber waren deutlich gestiegene Energiepreise infolge des Irankriegs.

Besonders stark fiel der Preisanstieg bei Kraftstoffen und Heizöl aus. Energie verteuerte sich insgesamt um 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Kraftstoffe lagen um 26,2 Prozent höher, leichtes Heizöl um 55,1 Prozent. Strom, Erdgas einschließlich Betriebskosten und Fernwärme waren dagegen günstiger als ein Jahr zuvor.

Auch andere Kostenbereiche zogen an. Lebensmittel verteuerten sich leicht, darunter Süßwaren, Fleisch und Obst. Dienstleistungen stiegen um 2,8 Prozent. Für den Immobilienbereich sind vor allem höhere Preise für Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sowie steigende Nettokaltmieten relevant. Sie zeigen, dass der Kostendruck nicht allein auf Energie beschränkt bleibt.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet diese Entwicklung zusätzliche Anforderungen an Planung und Kommunikation. Höhere Energiepreise können Vorauszahlungen, Betriebskostenabrechnungen und Liquiditätsbedarfe deutlich beeinflussen. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter benötigen nachvollziehbare Erläuterungen, wenn Nachzahlungen steigen oder Wirtschaftspläne angepasst werden müssen.

Auch bei Instandhaltung, Wartung und Dienstleisterkosten sollten Verwaltungen mit weiterem Anpassungsbedarf rechnen. Preissteigerungen können Angebote verteuern, Rücklagenplanungen verändern und Beschlussvorlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften beeinflussen. Umso wichtiger sind realistische Kostenansätze, transparente Abrechnung und frühzeitige Information der Gremien.

Ob der Preisdruck anhält, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Energie- und Rohstoffmärkte ab. Für die Immobilienverwaltung bleibt entscheidend, Kostenrisiken laufend zu beobachten und finanzielle Spielräume im Bestand vorausschauend zu sichern.

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