Baukindergeld soll geöffnet, Wohngeld schneller reformiert werden

Nach Willen des Bundestagsausschusses für Bau, Wohnen und Stadtentwicklung soll die Bundesregierung weitere Vorhaben in der Wohnungspolitik zeitnah auf den Weg bringen. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss jüngst weitere Maßnahmen beschlossen.

Für das Baukindergeld stehen in dieser Legislaturperiode 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Künftig soll die Förderung auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen geöffnet werden, sofern die Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird.

Darüber hinaus soll ein KfW-Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht werden für den Kauf selbstgenutzten Wohneigentums (Bestand und Neubau) und für den Neubau von kommunalen und kirchlichen Mietwohnungen sowie Genossenschaftswohnungen. Dieses Programm können auch nicht gewinnorientierte Initiativen und Stiftungen nutzen. Zudem soll der Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldes auf das erste Halbjahr 2019 vorgezogen werden. Die Koalitionäre einigten sich darauf, die Leistung und die Reichweite des Wohngeldes ab 2020 zu stärken, damit mehr Haushalte von der Förderung profitieren. Zuletzt war die Zahl der Empfänger auf 592.000 gesunken, was eine Reform dringend erforderlich mache.

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