Ausblick auf die Bundesratssitzung am 21. September

Nachdem sich der Bundestag am 10. September aus der Sommerpause zurückgemeldet hat, wird auch der Bundesrat die Arbeit in seiner 970. Plenarsitzung am 21. September wieder aufnehmen. Dabei stehen einige interessante Entschließungsanträge auf der Tagesordnung.

Aufstockung für Mehrfamilienhäuser

Unter TOP 14 beantragt der Freistaat Bayern eine Entschließung für „zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden“ (BR-Drs. 395/18). Mit ihr soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, „in ihrer Wohnungsinitiative eine steuerliche Förderung von Aufstockungen von bestehenden Wohngebäuden und Gewerbebauten durch höhere Abschreibungssätze für die entsprechenden Herstellungskosten zu berücksichtigen“. Eine Förderung von Aufstockungen sei durch schärfere baurechtliche Vorgaben gegenüber Neubauten und durch den geringeren Flächenverbrauch gerechtfertigt, so die Verfasser. Allerdings fehlt in der Entschließung der Verweis auf Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen Aufstockungen mit erheblichem Aufwand verbunden sind, da dadurch die Mehrheitsverhältnisse in der Gemeinschaft verändert werden. Der DDIV setzt sich dafür ein, dass dieser Aspekt im Rahmen der WEG-Reform berücksichtigt wird.

Urbane Energiewende

Auch die Länder Berlin und Thüringen beantragen eine Entschließung. Unter TOP 22 (BR-Drs. 402/18) vertreten sie die Auffassung, „dass es im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele erforderlich ist, die urbanen Zentren des Landes in die Energiewende maßgeblich mit einzubeziehen“. Hierfür solle die Bundesregierung sorgen. Konkret soll die bisher auf die Stromerzeugung fokussierte Energiewende auf alle Sektoren ausgedehnt werden, ohne das Stromübertragungsnetz zu belasten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist aus Sicht der Antragsteller eine bessere Nutzung der Photovoltaik-Potenziale im urbanen Raum und eine verbesserte Förderung von Mieterstromprojekten. In der Vergangenheit hat sich der DDIV mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das Mieterstromgesetz auch für Wohnungseigentümergemeinschaften anwendbar ist.

Anpassung des Gewerbemietrechts

Eine weitere Entschließung aus dem Land Berlin bezieht sich auf das Gewerbemietrecht (BR-Drs. 414/18). Denn während nach aktueller Auffassung Gewerbemieter und -vermieter auf Augenhöhe verhandeln, ist dies insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen in innerstädtischen Lagen nicht mehr der Fall, so die Antragsteller. Vielmehr gelinge es diesen Unternehmen immer seltener, einen Mietvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen. Um Gewerbemieter in ihrer Verhandlungsposition mit den Vermietern zu stärken, soll daher ein gesetzlicher Anspruch auf die Verlängerung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Befristung geschaffen werden. Vorgeschlagen wird eine Grenze von mindestens zehn Jahren ab der Überlassung. Innerhalb dieses Zeitraums soll das Mietverhältnis grundsätzlich zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden. Neben weiteren Einzelheiten soll es eine Regelung den Ländern gestatten, die betreffenden Gebiete auf der Grundlage einer Rechtsverordnung zu identifizieren.

Entschließungen im Bundesrat sollen die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern und so zu einer Lösung eines Problems beitragen – im Idealfall durch Anstoßen eines Gesetzgebungsverfahrens. Alle Entschließungen werden in der Sitzung am 21. September vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zugewiesen.

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