KfW: Verwalteraufwand bei energetischen Sanierungen explizit als Baunebenkosten förderfähig

Bei Förderanträgen, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW Bankengruppe eingehen, können auch explizit „die zusätzlichen Kosten einer WEG-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage” als Baunebenkosten berücksichtigt werden. So heißt es in der künftig geltenden Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430).

Der DDIV steht seit längerem mit der KfW im intensiven Austausch zu dem Thema. Bereits in der Vergangenheit konnte der Verwaltermehraufwand unter den Baunebenkosten subsumiert und im Zusammenhang mit KfW-geförderten Maßnahmen abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Immobilienverwaltung anfallen, sind dabei mit einer Rechnung nachzuweisen. Diese werden dabei als Kosten der „Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen“ beziffert.

Durch die Anpassung der Anlage zu den Merkblättern werden Immobilienverwaltungen nun klar auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen. Die ab dem 17. April gültige Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit und Investitionszuschuss können Sie direkt » bei der KfW downloaden.

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