Archiv für Juni 2026

Wohnungsfertigstellungen fallen auf niedrigsten Stand seit 2012

Der Wohnungsbau in Deutschland steckt weiter in der Krise. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 nur noch 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das entspricht einem Rückgang um 18 Prozent beziehungsweise 45.400 Wohnungen gegenüber dem Vorjahr. Damit sank die Zahl der Fertigstellungen bereits zum zweiten Mal in Folge deutlich und erreichte den niedrigsten Stand seit 2012.

Besonders stark betroffen waren Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Zahl fertiggestellter Einfamilienhäuser ging um 23,3 Prozent auf 41.800 zurück, bei Zweifamilienhäusern lag das Minus bei 21,4 Prozent auf 13.800. Auch der Geschosswohnungsbau verlor deutlich: In Mehrfamilienhäusern entstanden 109.800 Neubauwohnungen, 18,9 Prozent weniger als 2024. In neu errichteten Wohnheimen wurden 7.200 Wohnungen fertiggestellt, ein Rückgang um 15,1 Prozent.

Bundesbauministerin Verena Hubertz bezeichnete die Zahlen als „schlecht“ und verwies auf die Folgen der Krisenjahre. Zugleich sieht sie im Anstieg der Baugenehmigungen ein positives Signal. Diese legten 2025 um 10,6 Prozent auf 238.100 Wohnungen zu. Der Bauüberhang blieb mit 760.700 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen nahezu unverändert hoch. Davon befanden sich 307.200 bereits im Bau. Zugleich erloschen 35.700 Genehmigungen, der höchste Wert seit 2002.

Das Ifo-Institut rechnet für 2026 nur noch mit 185.000 Fertigstellungen. Belastend wirken nach Einschätzung der Experten steigende Materialkosten, höhere Finanzierungskosten, geopolitische Unsicherheiten, fehlendes Bauland und langwierige Planungs- und Verwaltungsprozesse.

„Der Wohnungsbau-Turbo kann Impulse setzen, ersetzt aber keine strukturelle Entlastung. Ohne weniger Komplexität, mehr Planungssicherheit und eine realistische Kostenbasis dürfte der Neubau weiter hinter dem Bedarf zurückbleiben. Zudem fehlen u.a. Instrumente zum kostengeringeren Ersterwerb von Wohneignetum wie bspw. die Reduzierung der Grunderwerbsteuer, was bekanntermaßen Sache der Länder ist“, bewertet Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, die aktuelle Lage. 

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Kleine Kommunen sollen bei der Wärmeplanung entlastet werden

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist eine sogenannte kleine Wärmeplanung für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Diese Option kann freiwillig genutzt werden und soll Aufwand sowie Verfahrensdauer deutlich reduzieren. Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, Dokumentationspflichten sowie Vorgaben zur Datenerhebung werden vereinfacht.

Zudem setzt die Novelle Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern soll bei der Fortschreibung der Wärmepläne künftig auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden. Die Frist für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungspläne industrieller Wärmenetze soll von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert werden.

Das Wärmeplanungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet Kommunen, künftige Wärmeversorgungsgebiete auszuweisen. Für Eigentümer, Vermieter, Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Pläne ein wichtiger Anhaltspunkt, ob Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Lösungen künftig realistisch sind.

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