Archiv für Februar 2026

Wohnraumförderung 2025: Über 64.000 Einheiten mit KfW-Programmen bewilligt

Das Bundesbauministerium zieht für das Förderjahr 2025 eine positive Bilanz. Nach Angaben des Hauses wurden über die einschlägigen KfW-Programme mehr als 64.000 Wohneinheiten gefördert. Die Nachfrage bewertet das Ministerium als „sehr gut“ und verweist auf eine spürbar verbesserte Stimmung im Wohnungssektor.

Den größten Anteil verzeichnete das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Hier wurden 36.747 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rund 4,5 Milliarden Euro bewilligt. Das Programm richtet sich an Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen und unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb energieeffizienter Gebäude.

Im Segment „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) wurden 8.214 Wohneinheiten mit Förderzusagen in Höhe von rund 859 Millionen Euro gefördert. Über die „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) erhielten 4.554 Wohneinheiten eine Zusage mit einem Kreditvolumen von 843,5 Millionen Euro. Kleinere Kontingente entfielen auf Programme wie „Jung kauft Alt“ mit 690 Förderzusagen sowie auf das genossenschaftliche Wohnen mit 390 Zusagen.

Ein zusätzlicher Impuls ging von der zum 16. Dezember 2025 wiedereingeführten, auf vier Jahre befristeten Neubauförderung für den Effizienzhausstandard 55 aus. Bis Jahresende wurden hier bereits 13.988 Wohneinheiten mit einem Kreditvolumen von 1,3 Milliarden Euro bewilligt.

Für 2026 ist die Fortführung der Programme vorgesehen. Perspektivisch kündigt das Ministerium eine Vereinfachung der Förderlandschaft an. Für die Immobilienverwaltung bleibt damit die Förderarchitektur ein zentrales Steuerungsinstrument bei Neubau- und Erwerbsentscheidungen. Die Kombination aus energiepolitischen Anforderungen und verbesserten Finanzierungskonditionen dürfte maßgeblich darüber entscheiden, wie stark Investitionen in den Wohnungsbestand und Neubauprojekte im laufenden Jahr anziehen.

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Gebäudeenergiegesetz vor Einigung: Reform soll bis Ende Februar ins Parlament kommen

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll nach Angaben aus Koalitionskreisen spätestens Ende Februar in den Bundestag eingebracht werden. Nachdem frühere Fristen verstrichen sind, befinden sich die Verhandlungen zwischen Union und SPD nach eigener Einschätzung auf der Zielgeraden. Für Immobilienwirtschaft und Privateigentümer ist eine zügige Klärung von erheblicher Bedeutung, da die aktuelle Unsicherheit Investitionsentscheidungen hemmt.

In den übergeordneten Zielen besteht Einigkeit: Der Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor soll fortgeführt, Förderprogramme sozial differenziert ausgestaltet werden. Offen ist jedoch weiterhin die zentrale Frage, ob es bei der bisherigen Vorgabe bleibt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent klimaneutral betrieben werden müssen. Während Teile der SPD an dieser Leitplanke festhalten wollen, plädiert die Union für eine Abkehr von verbindlichen Austauschpflichten.

Die Branche verweist auf die wirtschaftlichen Folgen des Schwebezustands. Laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie wurden im vergangenen Jahr rund 627.000 Heizungen verkauft – der niedrigste Stand seit 2010. Gleichzeitig stieg der Absatz von Wärmepumpen deutlich. Dennoch berichten Marktteilnehmer von Investitionszurückhaltung bei Eigentümern, da Förderkonditionen und regulatorische Anforderungen nicht abschließend definiert sind.

Für Bestandshalter und Projektentwickler bleibt entscheidend, welche Technologien künftig als gleichwertige Optionen anerkannt werden. Diskutiert werden technologieoffene Ansätze, die neben Wärmepumpen auch Wärmenetze, Holz, Solarthermie oder Geothermie einbeziehen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderkulisse wird maßgeblich darüber entscheiden, welche Lösungen wirtschaftlich tragfähig sind.

Angesichts energiepolitischer und geopolitischer Risiken steht die Bundesregierung unter zusätzlichem Druck, Planungssicherheit zu schaffen. Für die Immobilienverwaltung empfiehlt sich, Modernisierungsstrategien weiterhin technologieoffen auszurichten und Szenarien unter unterschiedlichen regulatorischen Annahmen durchzurechnen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbindlich feststehen.

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