Archiv für März 2022

Werden Sie Verwaltung des Jahres 2022!

Das macht Sie zur Immobilienverwaltung des Jahres: Sie fördern die Jugend, Ihre Auszubildenden und jungen Mitarbeitenden. Sie wissen um die Bedürfnisse und Weiterbildungsmöglichkeiten, Sie haben eine dahin gehende Strategie und zeigen Perspektiven auf. Sie denken zukunftsorientiert und machen die Immobilienwirtschaft zu einem attraktiven Arbeitgeber für die nächste Generation.

Präsentieren Sie der Jury, was Sie für junge Mitarbeitende tun, wie Sie diese erfolgreich werden lassen und es selbst dadurch werden. Wie fördern Sie und was macht Sie zu einem attraktiven Arbeitgeber?

Teilnehmen kann jede Immobilienverwaltung mit Geschäftssitz in Deutschland. Die Bewerbungen werden von einer Jury bestehend aus erfahrenen Immobilienverwalterinnen und -verwaltern, Präsidium und Premiumpartnern des VDIV Deutschland geprüft und bewertet.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmensvorstellung (max. 2 DIN-A4-Seiten)
  • Präsentation (ppt/pdf) zur Nachwuchsförderung in Ihrem Unternehmen (max. 10 Seiten), inkl. Ausblick und Auswirkung auf die Attraktivität als Arbeitgeber

 

Einsendung

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 10. Juni 2022 per E-Mail an bildung@vdiv.de Stichwort: Immobilienverwaltung des Jahres 2022.

Bewerbungen, die nach dem 10. Juni 2022 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Auch gedruckte Materialien wie Flyer oder Broschüren und postalisch eingesendete Datenträger werden nicht berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung & Auszeichnung

Die Bekanntgabe und Preisverleihung erfolgt am Festabend des 30. Deutschen Verwaltertages am 7. September 2022 im Estrel Berlin. Der Gewinner wird mit dem Titel Immobilienverwalter des Jahres 2022 gekürt und erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Die Zweit- und Drittplatzierten erhalten ein Preisgeld in Höhe von 2.000 bzw. 1.000 Euro. Über die Gewinner wird in Fach- und Tagesmedien berichtet, zudem wird ein Film gedreht, der auf den eigenen Kanälen genutzt werden darf und die Gewinner werden auf Wunsch bei ihren individuellen Marketingmaßnahmen unterstützt.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Ukraine-Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und im Land bleiben. Die Geflüchteten müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen daher in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder auch in einer privaten Unterkunft wohnen. Die Voraussetzungen dafür hat die Europäische Union geschaffen, indem sie die sogenannte Massenzustromrichtlinie aktiviert hat. Eigentümer und Mieter können freien Wohnraum über verschiedene Wege melden. Portale wie www.unterkunft-ukraine.de sind bundesweit tätig und arbeiten mit dem Bundesinnenministerium zusammen. Die meisten Länder, Wohlfahrtsverbände wie die Caritas und die Diakonie und viele Kommunen informieren auf ihren Internetseiten über Hilfsmöglichkeiten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es für die Unterbringung – außer im Falle von unbegleiteten Minderjährigen – nicht.  

Insbesondere bei längerfristiger Unterbringung sollte darauf geachtet werden, dass der Wohnraum nicht überbelegt ist. Mieter können Zimmer für einzelne Tage bis wenige Wochen ohne Einverständnis des Vermieters kostenlos zur Verfügung stellen. Es empfiehlt sich jedoch im Sinne eines vertrauensvollen Miteinanders, den Vermieter frühzeitig zu informieren. Sollten Flüchtende über einen längeren Zeitraum untergebracht werden, muss der Vermieter zwingend gefragt werden. Er kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund dafür liegt, der Wohnraum dauerhaft überbelegt würde oder die Untervermietung dem Vermieter ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann. Für Helfende, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, gibt es bislang keine staatliche Unterstützung.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

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