Archiv für März 2021

Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung

Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen wurden, herrscht weiterhin Unklarheit, wer in der Praxis die Kosten der Kohlenstoffsteuer zu tragen hat (» der VDIV berichtete). Aus Sicht der Grünen sollten Vermieter hierfür aufkommen, der Bauausschuss lehnte den Antrag (19/24432) aber ab.

Momentan besagt die Rechtslage, dass die CO2-Kosten Bestandteil der Heizkosten sind und der Vermieter sie daher mit der Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen kann. Die Grünen argumentierten, dass bei den Entscheidungsträgern, also den Vermietern, angesetzt werden sollte. So sollen die Steuern höhere Wirksamkeit erreichen. Für Kleinvermieter forderten die Grünen eine Sonderregelung. Die Forderung fand bei den Linken Unterstützung, durch die Gegenstimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

Auch die Linke würde eine Kostenverteilung zu Gunsten der Mieter begrüßen. Sie forderten, dass die Vermieter sämtliche Kosten der Steuer tragen sollen. Schließlich liege die Lenkwirkung nicht beim Mieter, da dieser keinerlei Einfluss auf die baulichen Eigenschaften wie Gebäudehülle und damit Isolation oder auch die Heiztechnik hätte. Entscheidend sei eine schnelle gesetzliche Regelung sowie eine Anpassung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung.

Die CDU/CSU sah unterdessen die Lenkkraft nicht ausschließlich beim Vermieter. Der Mieter habe durch sein Heizverhalten direkten Einfluss auf den Verbrauch. Somit sei die CO2-Steuer nicht nur Vermietersache. Eine mögliche Drittelung der Kosten zwischen Vermieter, Mieter und Staat steht nun im Raum.

Die SPD unterstütze diesen Ansatz prinzipiell, äußerte jedoch die Frage „Ein Drittel wovon?“ und stellte beispielhaft den in Schweden praktizierten Warmkosten-Ansatz vor. Schweden reduzierte seinen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor seit 2000 um 95 Prozent. Hier zeigt sich der positive Effekt der Warmmiete auf die Klimabilanz.

Die AfD warf den Grünen unterdessen inkonsequentes Handeln vor, indem sie zunächst die CO2-Preise forderten und nun Mieter wieder davon befreien wollen.

Die FDP kritisierte die Einführung einer Steuer ohne vorherige Klärung wer diese tragen solle. Auch sie sprachen von einer Lenkungswirkung des Mieters. Ebenfalls wies die FDP auf das schwedische Modell, mit seinen positiven Bilanzen, hin.

Die Linken wollen nun mit einem ähnlichen Vorstoß wie die Grünen weiter nachlegen und legten Anfang März einen entsprechenden Antrag vor (19/27191).

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Ladesäulen: BDEW kritisiert starre Ausbauzahlen bei Ladeinfrastruktur / VDIV moniert verfehlte Förderpolitik

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab, bis zum Jahr 2030 eine feste Zielmarke von einer Million Ladepunkten erreichen zu wollen. Technologischer Fortschritt und tatsächliches Nutzerverhalten würden hierbei nicht ausreichend berücksichtigt. Das gelte auch für die EU-Empfehlung, dass auf zehn Elektroautos mindestens ein Ladepunkt kommen sollte.

Der BDEW fordert klare Rahmenbedingungen für die Beteiligten der Energiebranche. Darüber hinaus müsse es ein „marktgetriebenes Modell“ geben, das spezifisch an den Markt angepasst sei. Ein Grund, warum der BDEW die angestrebten Maßnahmen der Regierung kritisiert, ist die Unklarheit, wie viel neue Ladestationen künftig tatsächlich gebraucht werden. So gebe es eine enge Korrelation zwischen den Zahlen der öffentlichen sowie privaten Ladestationen. Die Berechnungen der benötigten Ladepunkte sei somit nicht genau voraussehbar, der tatsächliche Bedarf unklar. deswegen müssten das tatsächliche Nutzerverhalten sowie der technische Fortschritt berücksichtigt werden.

Der BDEW hat eine eigene Strategie „für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland“ entwickelt und in einem 10-Punkte-Plan festgehalten. Wesentliche Punkte dabei sind die Beschleunigung des Netzausbaus, die Menschen zu privatem Laden zu motivieren und sich mehr auf erneuerbare Energien zu konzentrieren. Außerdem wird in dem 10-Punkte-Plan gefordert, schneller Flächen für Ladepunkte zu vergeben: „Bund, Länder und Kommunen sind gefragt, die möglichen Flächen für neue Ladesäulen-Standorte kurzfristig und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.“ Auch die Förderbürokratie solle vereinfacht werden.

Der VDIV Deutschland hatte sich hierzu ebenfalls in verschiedenen Leitmedien umfassend geäußert und mehrfach darauf hingewiesen, » dass das KfW-Zuschussprogramm für Wallboxen in Höhe von 400 Millionen Euro aufgrund fehlender Beschlüsse komplett an Wohnungseigentümergemeinschaften vorbeigeht.

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