Archiv für Januar 2021

Kritik am geplanten Schnellladegesetz

Der am 28. Dezember 2020 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) stößt auf Kritik. So hält ihn der Bundesverband E-Mobilität für „mehrfach unpassend“ und empfiehlt dringend eine Überarbeitung und Ressortabstimmung.

Er stehe nicht im Einklang mit grundlegenden Rahmenbedingungen sowie Charakteristika der E-Mobilität, es fehle beispielsweise an der Kenntnis elektrotechnischer und regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen. Noch viel Potenzial sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit dem Schnellladegesetz solle ein flächendeckender, über den aktuellen Bedarf hinausgehender und vorauseilender Ausbau von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten durch die Einführung eines staatlichen Ausschreibungssystems gewährleistet werden. Der vorgelegte Referentenentwurf lasse aber noch viele Fragen offen. Wichtig seien nun endlich verlässliche Rahmenbedingungen: „Ständiges Herumdoktern an regulatorischen Vorgaben ist kontraproduktiv. Hilfreich ist eher, die Fördermaßnahmen zu verbessern, Genehmigungsverfahren und Netzausbau zu erleichtern und das Laden zu Hause und beim Arbeitgeber – Stichwort: „GEIG“ – zu priorisieren.“

Das Schnellladegesetz soll das Elektromobilitätsgesetz und die in der Novellierung befindliche Ladesäulenverordnung (LSV) ergänzen. Schnellladegesetz und LSV sind Bestandteil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.

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Bearbeitungsstau bei BAFA-Förderanträgen

Antragsteller für der Förderanträge in den Gebäudesanierungsprogrammen der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) brauchen Geduld. Insbesondere beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) besteht ein größerer Antragsstau: Derzeit sind über 36.700 Anträge offen, der Großteil davon in der ersten Antragsstufe.

Hierüber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24092) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die aktuelle Bearbeitungszeit von 1,5 Monaten soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden. Insgesamt stünden noch 50,8 Millionen Euro zur Auszahlung aus.

Schneller geht es beim Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE): Hier gebe es noch 190 offene Anträge, die Bearbeitungszeit liege bei zwei Wochen. Rund 200.000 Euro Fördervolumen stünden noch aus. Im Programm Heizungsoptimierung (HZO) werde das Antragsvolumen auf etwa 3,2 Millionen Euro geschätzt. Die Bearbeitungszeit liege bei rund zweieinhalb Wochen, 5.082 Anträge seien noch offen.

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