Archiv für November 2020

Seehofer will Umwandlungsverbot lockern

Bundesbauminister Horst Seehofer strebt offenbar an, das bereits vom Bundeskabinett beschlossene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen (» der VDIV berichtete) wieder zu entschärfen. Das Gesetz räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, in Regionen mit angespannter Mietwohnungslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf Jahre zu verbieten.

Seehofer selbst hatte das Gesetz ursprünglich vorgelegt und es nur mit wenigen Ausnahmen ausgestaltet, beispielsweise wenn eine Wohnung vererbt wird. Bereits im August hatte u. a. der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jan Marco-Luczak den Ansatz des Gesetzes „falsch“ genannt. Die Politik müsse „den Menschen helfen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, statt zu verhindern, dass solche Wohnungen auf den Markt kommen“, sagte er. Nun soll wohl auf dem parlamentarischen Weg eine Lockerung erzielt werden, um es Bürgern zu erleichtern, Wohneigentum zu bilden. In der kommenden Ausgabe unseres Fachmagazins VDIVaktuell (1/2021) wird darauf ausführlich eingegangen.

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Versorgungslücke bei altersgerechtem Wohnraum

Rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen werden in Deutschland bis zum Jahr 2025 fehlen. Das weist eine Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ für die Jahre 2014 bis 2018 aus, die von KfW Research und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Auftrag gegeben wurde. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre ins Rentenalter kommen, wird die Zahl der Haushalte mit eingeschränkter Mobilität der Analyse zufolge von derzeit etwa 3 Millionen auf 3,7 Millionen im Jahr 2035 steigen. Nach einer erstmalig repräsentativen Schätzung sind jedoch nur 560.000 Wohnungen barrierearm.

Seit dem Jahr 2009 gibt es das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesregierung, um die notwendige Anpassung des Wohnungsbestandes voranzutreiben. Im Analysezeitraum, den Jahren 2014 bis 2018, wurden rund 99.000 Förderkredite und Investitionszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro abgerufen, um insgesamt 189.000 Wohnungen umzubauen. Steigende gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern tragen zur Erhöhung des Anteils barrierearmer Neubauwohnungen bei, sodass bis zum Jahr 2035 mit jährlich etwa 52.000 neuen altersgerechten Wohnungen zu rechnen ist, mit weiteren 12.500 jährlich durch den Umbau im Bestand.

Für das Jahr 2020 hatte das BMI Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt, 25 Millionen mehr als im Vorjahr. Am 25. November meldete die KfW bereits den Antragsstopp für Investitionszuschüsse zu barrierereduzierenden Maßnahmen. Die Bundesmittel für dieses Jahr seien aufgebraucht. Für das Jahr 2021 plant die Bundesregierung, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von 75 Millionen Euro fortzusetzen. Zusätzlich soll den Ländern in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils eine Milliarde Euro für Investitionen im sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden, die ebenfalls für barrierefreie Neubauten und den Umbau im Bestand verwendet werden können.

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