Archiv für Oktober 2020

EU will “Renovierungswelle” auslösen

Die EU-Kommission will mit einer „Renovierungswelle“ bis 2030 die Klimaschutzpotenziale des Gebäudebestands heben. Laut einem Strategiepapier muss mehr saniert werden, zudem werden Energiesparvorgaben und Standards strenger. Immobilieneigentümer können aber auch auf Finanzhilfen hoffen. Konkrete Gesetze sollen auf nationaler Ebene in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.

35 Millionen Gebäude müssen in der Europäischen Union bis 2030 saniert werden. Um das zu erreichen, muss sich die Renovierungsquote im Bestand in den nächsten zehn Jahren mindestens verdoppeln. So sollen laut EU-Kommission künftig zwei Prozent der Gebäude pro Jahr modernisiert werden. Die Kommission plant striktere Vorgaben für den Energieverbrauch. Hier werden auch Bestandsgebäude eingeschlossen – für sie sollen ab Ende 2021 schrittweise Mindeststandards eingeführt werden. Finanzielle Unterstützung soll leicht zugänglich gemacht werden, unter anderem mit dem Corona-Aufbauplan „Next Generation EU“.

In Gebäuden werden 40 Prozent der in der EU benötigten Energie verbraucht und 36 Prozent der Treibhausabgase verursacht. Damit wie von der EU-Kommission vorgeschlagen die Klimaabgase um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 bis 2030 sinken, müsste der CO2-Ausstoß aus Gebäuden um 60 Prozent und der Energiebedarf um 14 Prozent verringert werden, rechnet die Kommission vor. Entscheidend hierfür sind insbesondere neue Heizsysteme und Fenster oder eine funktionierende Dämmung.

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Hamburger Volksinitiativen für rigorose Bodenpolitik

Ein Verkaufsverbot von städtischen Grundstücken und eine 100-Prozent-Sozialbauquote fordern zwei Hamburger Volksinitiativen und haben gemeinsam knapp 30.000 Unterschriften gesammelt. So sollen Grundstücke künftig ausschließlich über Erbbaurechte vergeben und der Bau preisgünstiger Wohnungen angekurbelt werden. Nun muss der Senat entscheiden.

Dieser hat nun einen Monat Zeit, die Listen zu prüfen. Pro Initiative sind 10.000 gültige Unterzeichner erforderlich, damit die in der Wohnungswirtschaft umstrittenen Forderungen an die Bürgerschaft weitergeleitet werden, die daraufhin ein Gesetz beschließen kann. Lehnt die Bürgerschaft dies ab, können die Initiativen ein Volksbegehren starten.

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