Archiv für April 2020

Bußgelder für Verstöße gegen Berliner Mietendeckel

Am 17. April wurden die konkreten Bußgeld-Vorschriften zum Berliner Mietendeckelgesetz als “Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung″ im Amtsblatt veröffentlicht. Danach werden Verstöße mit Bußgeldern zwischen 250 und 2.000 Euro geahndet. Nach Angaben des Berliner Mietervereins umgeht eine „erhebliche Anzahl″ von Vermietern das neue Gesetz mittels sogenannter Schattenmieten. Die Ordnungswidrigkeiten werden von den Bezirksämtern verfolgt.

Der Bußgeld-Katalog sieht für kleinere Verstöße ein Bußgeld von mindestens 250 Euro pro Wohnung vor – solange der Verstoß fahrlässig begangen wird. Handelt es sich um vorsätzliches Verhalten, werden bis zu 2.000 Euro fällig. Verletzt der Vermieter seine Auskunftspflichten gegenüber Bestandsmietern, gegenüber einem Interessenten bei Neuvermietung oder gegenüber der Behörde auf Nachfrage, so kostet das zwischen 250 und 1.500 Euro. Ein Vermieter, der zu hohe Miete fordert oder entgegennimmt, muss zwischen 500 und 2.000 Euro berappen. Wer eine Wohnung nach einer Modernisierung neu vermietet und die Modernisierung nicht transparent gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) darstellt, muss bis zu 1.500 Euro, mindestens aber 250 Euro zahlen

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CO2-Komponente im Wohngeld beschlossen

Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Ende April angenommen. Ziel ist, einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Künftig fließt dazu in die Wohngeldberechnung eine nach Haushaltsgröße und Einkommen gestaffelte CO2-Komponente als Zuschlag zu der berücksichtigenden Miete ein. 

Das zusätzliche Wohngeld wird im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Maßnahme werden nach Schätzungen der Bundesregierung im kommenden Jahr etwa 665.000 Haushalte profitieren.

Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, werden um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Bund und Länder finanzieren es zur Hälfte. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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