Archiv für November 2019

Bundesrat stimmt Initiative Bayerns gegen Mietwucher zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2019 einem Antrag Bayerns (» der VDIV berichtete) zugestimmt, der ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher anstrebt. Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Verdoppelung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro vor. Das derzeit geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, heißt es zur Begründung.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bisher müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Das Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, begründet der Bundesrat seine Initiative.

Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung. Sie wird dazu Stellungnahme verfassen. nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag über beide Dokumente.

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Berliner Senat beschließt Mietendeckel ‒ CDU kündigt Normenkontrollklage vor Bundesverfassungsgericht an

Der rot-rot-grüne Senat hat den Gesetzentwurf zum umstrittenen Mietendeckel beschlossen. Dabei haben seine Gegner zuletzt prominente Unterstützung erhalten. Zum einen hält das Bundesinnenministerium den Plan, die Mieten in Berlin für die kommenden fünf Jahre weitgehend einzufrieren und teilweise abzusenken, für verfassungswidrig. Zum anderen will die CDU das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Zunächst hatte Marco Wanderwitz (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, im Auftrag des Innenministers in einem Schreiben an den Berliner CDU-Vorsitzenden Kai Wegner darauf hingewiesen, „dass das Land Berlin hier keine Gesetzgebungskompetenz hat”. Vielmehr sei die Mietpreisbegrenzung bereits „umfassend und abschließend geregelt”, da der Bund mit der Regelung des Mietpreisrechts auf dem freien Wohnungsmarkt von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG) abschließend Gebrauch gemacht habe.

CDU kündigt Normenkontrollklage vor Bundesverfassungsgericht an

Die Berliner CDU hat anschließend auf dem Bundesparteitag in Leipzig einen Antrag durchgesetzt, der die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auffordert, gegen das Gesetz zu klagen. Der Vorsitzende der Berliner Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begründet den Vorstoß wie folgt: „Der Mietendeckel hilft den Menschen nicht, er schadet ihnen. Er verhindert dringend benötigten Neubau und verschärft so das Problem steigender Mieten.” Unterstützt wird seine These von einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Danach wird durch das Gesetz die Nachfrage nach dem ohnehin knappen Wohnraum in Berlin weiter erhöhen. Auch Auswirkungen auf den Neubau werden befürchtet, da bei Investoren die Unsicherheit groß ist, ob die Ausnahmen für den Neubau langfristig gelten. Aus Sicht der Gutachter werden zudem Sanierungen erschwert, weil diese nicht mehr über Mieterhöhungen finanziert werden könnten. Das werde sich auch negativ auf die lokale Wirtschaft auswirken.

Für die angestrebte Normenkontrollklage benötigt die CSU/CSU-Fraktion die Unterstützung von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten. Das ist laut Luczak eine reine Formsache: „Die notwendigen 178 Abgeordneten für diesen Antrag kriegen wir schnell zusammen – schon jetzt fragen mich Kollegen, wo sie unterschreiben können.”

Die verantwortliche Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) rät Mietern bereits vorab, im Falle von Mietsenkungen die eingesparten Beträge zur Seite zu legen. Auf welche Weise das geschehen soll, will sie mit einer großen Aufklärungskampagne vor Einführung des Gesetzes erklären.

Berliner Bezirke wollen nicht die Arbeit übernehmen

Stadtintern hat der Gesetzentwurf derweil eine weitere Hürde genommen: Der Rat der Bürgermeister hat sich grundsätzlich zum geplanten Mietendeckelgesetz bekannt. Die Vertretung der Berliner Bezirke lehnte es aber mehrheitlich ab, die vom Senat für sie vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen. In ihrem Beschluss steht, der Senat solle die Hinweise aus den Bezirken nochmals „im Detail” prüfen und sie „im Sinne einer rechtmäßigen und verlässlichen Verwaltungsumsetzung” realisieren. Denn Zeit und Personal sind knapp. Deshalb soll die vorgesehene Mietsenkungsklausel erst neun Monate nach dem Mietendeckel in Kraft treten, vermutlich im vierten Quartal 2020. Bis dahin will Berlin 200 neue Stellen in der Senatsverwaltung und 50 Arbeitsplätze in den Bezirken schaffen. Ob das letztlich notwendig sein wird, bleibt offen.

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