Archiv für August 2019

Wohnungsbestand in Deutschland stieg 2018 nur marginal

Laut Statistischem Bundesamt gab es Ende 2018 in Deutschland 42,2 Millionen Wohnungen. Damit stieg der Wohnungsbestand im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent beziehungsweise 267.000 Wohnungen. Die dazugehörende Wohnfläche belief sich Ende des vergangenen Jahres auf insgesamt knapp 3,9 Milliarden m2.

Der Wohnungsbestand in Deutschland hat sich im Jahr 2018 nur marginal erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg er auf 42,2 Millionen Wohnungen an. Das entspricht einer Erhöhung um 0,6 Prozent beziehungsweise 267.000 Wohnungen. Verglichen mit dem Jahr 2010 vergrößerte sich der Wohnungsbestand um 4,3 Prozent beziehungsweise 1,8 Millionen Wohnungen. Somit kamen Ende 2018 auf 1.000 Einwohner 509 Wohnungen und damit 14 Wohnungen mehr als im Jahr 2010. Damals waren es 495 Wohnungen je 1.000 Einwohner.

Die Wohnfläche des Wohnungsbestandes belief sich Ende 2018 auf insgesamt knapp 3,9 Milliarden m2. Damit wuchs seine Größe gegenüber dem Jahr 2010 um 5,4 Prozent. Die Wohnfläche je Wohnung betrug zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 91,8 m2. Jeder Einwohner hatte im Durchschnitt eine Wohnfläche von 46,7 m2 zur Verfügung. Heute sind die Wohnungen um 0,9 m2größer als vor acht Jahren und die vom Einzelnen bewohnte Fläche erhöhte sich um 1,7 m2.

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FDP will wissen, ob Mietrechtsverschärfungen gewünschte Wirkung zeigen

Seit 1. Januar 2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren zu verringern. Die bereits im Jahr 2015 eingeführten Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt. Die Liberalen wollen nun einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) von der Bundesregierung wissen, ob das diesmal anders ist.

Seit 1. Januar 2019 gilt das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), mit dem Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren gebremst werden sollen. Mit dem Gesetz wurden die Regelungen zur Auskunft zur vorherigen Miete beim Abschluss neuer Mietverträge konkretisiert sowie der Umlagesatz für Modernisierungen abgesenkt und das „Herausmodernisieren” durch einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz erschwert. Frühere Regelungen aus dem Jahr 2015 im Mietrechtsnovellierungsgesetz, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich nun im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) bei der Bundesregierung erkundigt, ob nun die gewünschten Ziele erreicht werden. Die Liberalen bezweifeln das und verweisen auf die beispielsweise in Hamburg deutlich gestiegenen Neuvertragsmieten. Außerdem wollen sie unter anderem wissen, ob Änderungen an der Mietpreisbremse geplant sind und, ob Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben, dazu zu verpflichtet werden sollen, zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Zusätzlich wollen die Liberalen von der Bundesregierung erfahren, wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise) bislang bekannt geworden sind und wie viele davon mit einer Geldbuße geahndet wurden.

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