Archiv für März 2019

Kanzlei Bub Gauweiler & Partner wird aufgelöst

Nach langen Verhandlungen gehen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Dr. Peter Gauweiler nun getrennte Wege. Anfang März begann die Liquidation der „gefürchtetsten Wirtschaftskanzlei“ Deutschlands. Zuletzt bestanden zwischen den namensgebenden Partnern Meinungsverschiedenheiten über eine Nachfolgelösung für die Kanzlei.

Der Geschäftsbereich von Prof. Dr. Bub, Ehrenpräsident beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, hat sich mit der Frankfurter Transaktionskanzlei von Peter Memminger zusammengeschlossen. Ihr gehört auch der bekannte Prozessanwalt Franz Enderle an.

Die Sozietät bietet den Kunden unter dem Namen Bub Memminger & Partner „ein deutlich breiter gefächertes Leistungsspektrum”, wie es in einer Presseerklärung heißt. So werden Kunden in den Rechtsgebieten Mergers & Acquisitions, Private Equity & Venture Capital, Übernahme- und Aktienrecht, Restrukturierung, Corporate Governance und Organberatung, Prozessführung sowie Schiedsverfahren und Arbeitsrecht an den Standorten München, Frankfurt und Berlin vertreten.

Zu den größten Erfolgen der Kanzlei Bub Gauweiler zählte ein Vergleich mit der Deutschen Bank über mehr als 900 Millionen Euro für die Erben von Medienunternehmer Leo Kirch im Jahr 2014. Später vertrat die Sozietät den Staat Katar in der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, der die Vergabe der Fußball-WM 2022 an den Wüstenstaat kritisiert hatte, sowie den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus in mehreren Verfahren um den EnBW-Deal. Bub gründete 1982 in München die Kanzlei Bub & Partner, die seit dem Eintritt von Gauweiler 1996 unter Bub Gauweiler & Partner firmierte.

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Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das berichtet das Energieportal energate. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im Januar 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der eigentliche Zeitplan verzögerte sich jedoch, weil es in der Koalition Streit über die Effizienzvorgaben gab.

Wie aus dem Vorhabenplan hervorgeht, soll sich das Kabinett im April mit dem GEG befassen. Im Mai folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Ein Zeitfenster für die erste Lesung geht aus dem Plan allerdings nicht hervor. Im Juni steht das Gesetz dann auf der Agenda des Bundesrates. Derzeit befinde sich das GEG in der Ressortabstimmung, so ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber energate. Bereits Ende des vergangenen Jahres war der vorgesehene Zeitplan nicht mehr zu halten.

Koalitionsstreit um strengere Effizienzvorgaben

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) forderte zuletzt strengere Effizienzvorgaben. Dies stieß auf Kritik im Bundeswirtschaftsministerium, denn im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die geltenden Standards beizubehalten, um das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu wahren (der » DDIV berichtete…)  Für eine Beibehaltung des aktuell gültigen Energiestandards hatte sich der DDIV bereits 2017 im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland ausgesprochen.

Über das GEG

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung, des Energieeinspargesetz sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zusammenfassen und vereinfachen.

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