Archiv für März 2019

Gesetzentwurf: Grüne wollen Mieter von Grundsteuer befreien

Während noch um die neue Ausgestaltung der Grundsteuer gerungen wird, will sie die Grünen-Fraktion im Bundestag aus den umlagefähigen Nebenkosten streichen und hierfür in dieser Woche das Mietergrundsteuerentlastungsgesetz ins Parlament einbringen. Laut Fraktionsvorsitzender Katrin Göring-Eckardt würden so „36 Millionen Menschen in Miethaushalten entlastet werden“.

Bereits vor einigen Wochen hatte die SPD das Ende der Umlagefähigkeit ins Spiel gebracht (der » DDIV berichtete…) – was allerdings für Widerspruch beim Koalitionspartner sorgte. Der Grünen-Sprecher für Wohnungspolitik Chris Kühn fordert dennoch: „Wenn die SPD es wirklich ernst meint, muss sie unserem Gesetzesentwurf zustimmen“.

Während die Grünen ihren Vorschlag als schnellen und unbürokratischen Weg zur Entlastung sehen, der zudem keine finanziellen Folgeschäden für den Bundeshaushalt verursache, weist Berlins größter Wohnungsverband BBU die Forderung der Grünen zurück: „Könnte die Grundsteuer nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden, bekäme sie den Charakter einer Vermögenssteuer und wäre damit verfassungswidrig. Deshalb wäre ein solcher Schritt eine absolute Fehlentscheidung“, so Sprecher David Eberhart.

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Hamburg: Vermieter von Ferienwohnungen müssen sich registrieren

Immer mehr Städte und Gemeinden gehen gegen die Zweckentfremdung von privaten Wohnungen vor. In Hamburg müssen sich Anbieter wie Airbnb seit 1. April 2019 registrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Anzeigen für Ferienwohnungen dürfen in der Hansestadt ab sofort nur noch mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Hierfür wurde ein Onlinedienst eingerichtet. Inzwischen haben sich schon mehr als 2.400 Nutzer registriert, berichtet die Hamburger Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Nach anfänglicher Kritik an der Verschärfung lobte Airbnb das digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg. Das Modell ist allerdings nicht neu –in Berlin müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen seit Mai 2018 registrieren. Wer nicht nur Zimmer sondern ganze Wohnungen anbietet, benötigt in der Hauptstadt zudem eine behördliche Genehmigung des Bezirks.

Gegen Wohnungsknappheit und für mehr Lebensqualität

Die Hansestadt möchte mit der Registrierungspflicht der Wohnungsknappheit begegnen und die Lebensqualität in den Szenenkiezen, die besonders viele Touristen anziehen, besser schützen. Hierfür wurde das Wohnraumschutzgesetz der Stadt zum Jahresbeginn 2019 erneut verschärft. Neben der Registrierungspflicht sieht das Gesetz vor, dass Wohnungen nur noch sechs statt wie bisher acht Monate am Stück vermietet werden dürfen. Sollen Teile der Wohnung ständig zur Vermietung angeboten werden, müssen sie weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche ausmachen. Dabei muss ein Belegungskalender geführt werden und die Daten werden den Finanzbehörden übermittelt.

München: Auskunftspflicht für Airbnb

Auch in der bayerischen Landeshauptstadt stehen Onlineplattformen, die Ferienwohnungen anbieten, zunehmend unter Druck. So urteilte das Verwaltungsgericht München im Dezember 2018, dass Airbnb der Stadt Auskunft über seine Gastgeber geben muss. Das Portal legte dagegen Rechtsmittel ein. Auch der Berliner Senat fordert die Plattform auf, Informationen über nicht registrierte Vermieter preiszugeben – bisher ohne Erfolg. Airbnb beruft sich auf den Datenschutz und kritisiert, dass es der Senat in der Vergangenheit mehrfach ablehnte, ein Registrierungssystem nach dem „Hamburger Modell“ aufzubauen.

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