Archiv für Dezember 2018

Bundesrat stoppt Grundgesetzänderung zur sozialen Wohnungsbauförderung

Kurz vor Weihnachten bremste die Länderkammer eine Grundgesetzänderung, mit der die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit Bundesmitteln über das Jahr 2019 hinaus beschlossen werden sollte. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an.                                

Mit der Änderung sollte die Bereitstellung von Bundesmitteln in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Wohnungsbau ermöglicht werden. Der Bundestag hatte den Weg für die Anpassung bereits frei gemacht. Auslöser für den Stopp des Vorhabens war allerdings nicht der soziale Wohnungsbau – der Bundesrat erteilte seine Zustimmung nicht wegen der Regelungen zum Kooperationsverbot im Bildungsbereich.

Für Unmut bei den Ländern sorgt zudem eine Vorgabe, die sie dazu verpflichtet, die Bundesmittel in mindestens gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen. Dieser Passus war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt. Damit soll vermieden werden, dass die Länder eigene Mittel durch Bundesmittel ersetzen.

Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wann das Vermittlungsverfahren startet, steht noch nicht fest.

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Mietpreisbremse verschärft, Energiesammelgesetz verabschiedet, Sonderabschreibung abgesetzt

In seiner 973. Sitzung hat der Bundesrat am 14. Dezember den Weg für die Verschärfung der Mietpreisbremse sowie für das Energiesammelgesetz frei gemacht. Die Einführung einer Sonder-Afa für den Mietwohnungsbau wurde überraschend von der Tagesordnung genommen.

Mietrechtsanpassungsgesetz und Energiesammelgesetz verabschiedet

Wie der » DDIV bereits berichtete wird mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz (BR-Drs. 611/18) das Umgehen der Mietpreisbremse zukünftig schwieriger gemacht. So sollen Vermieter zukünftig schon vor Abschluss des Mietvertrags darauf aufmerksam machen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse geltend gemacht wird. Die Modernisierungsumlage wird flächendeckend auf acht Prozent herabgesetzt, darf jedoch maximal um drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren erhöht werden. Für Wohnungen, in denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt, ist die Erhöhung auf zwei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahres gedeckelt. Zudem wird das sogenannte Herausmodernisieren als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße geahndet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetzt einen Monat später in Kraft.

Ebenso verabschiedet wurde das Energiesammelgesetz (BR-Drs. 614/18), über das der » DDIV bereits berichtete. Um eine europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Gleichzeitig wurde die Berechnungsgrundlage für den Mieterstromzuschlag angepasst, um eine übermäßige Absenkung zu vermeiden und so die Wirtschaftlichkeit bereits begonnener oder geplanter Projekte nicht zu beeinträchtigen. Die Länder regen zudem ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.

Sonderabschreibung von der Tagesordnung genommen

Nicht wie geplant verabschiedet wurde die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Das Gesetz wurde überraschenderweise am Morgen der Sitzung von der Tagesordnung genommen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Sonderabschreibung vor, die im Jahr der Anschaffung und in den folgenden drei Jahren bis zu 5 Prozent zusätzlich zur linearen Normalabschreibung beträgt. Diese Veränderung der Tagesordnung überrascht. Zwar hatte der Finanzausschuss des Bundesrats im Vorfeld Bedenken über die Wirksamkeit der Sonder-AfA zur Lösung des Wohnungsmangels geäußert. Dennoch empfahl er dem Bundesrat dem Gesetz zuzustimmen (BR-Drs. 607/1/18).

Der Freistaat Bayern hatte seinerseits einen Plenarantrag eingebracht. Dieser weist darauf hin, dass der avisierte Wohnungsneubau durch die kurze Laufzeit der Sonder-Afa für den aktuell voll ausgelasteten Bausektor personell nicht zu stemmen ist. Stattdessen müssten langfristig Personal- und Maschinenkapazitäten aufgebaut und erhalten werden. Zudem sollte der Wohnungsmangel mit einer verstärkten Eigentumsförderung bekämpft werden, z. B. durch eine optimierte Wohnungsbauprämie oder einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.

Für den weiteren Fortgang des Gesetzes gibt es nun unterschiedliche Möglichkeiten. So könnte das Gesetz nun gar nicht zustande kommen oder alternativ in der nächsten Bundesratssitzung am 15. Februar 2019 verabschiedet werden. Da bereits die dreiwöchige Frist seit Eingang des Gesetzes verstrichen ist, kann der Bundesrat nun auch nicht mehr den Vermittlungsausschuss anrufen – diese Möglichkeit hat allerdings der Bundestag noch.

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