Archiv für Oktober 2017

Rückblick: Fachsymposium Modernisierung und Umbau in WEG

Gemeinsam mit der KfW und der NBank veranstalteten der VDIV Niedersachsen-Bremen und der DDIV daher in der vergangenen Woche ein Fachforum zur energetischen Sanierung in WEG in Hannover. Knapp 100 Immobilienverwalter aus ganz Niedersachsen nutzten das Angebot zur Information und zum Austausch untereinander.  

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzenden der NBank, und Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor der KfW, unterstrichen in ihrer Begrüßung die Relevanz des Themas und appellierten an die Teilnehmer, das Thema in ihren WEG aktiv anzugehen. Nach dem Einstiegsvortrag, in dem Tilman Müller vom DDIV die besondere Rolle des Verwalters im Spannungsfeld von Eigentümern, WEG und politischen wie gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzeigte, klärte Fachanwalt Dr. Andreas Ott die Teilnehmer über rechtssichere Beschlüsse rund um die Sanierung auf. Anhand juristischer Fälle erläuterte er unter anderem die Unterschiede zwischen Instandhaltung, modernisierender Instandsetzung, baulicher Veränderung und Modernisierung sowie deren Konsequenzen für die Beschlussfassung. Dabei gab er wertvolle Tipps zum Umgang mit Beschlussvorlagen und zur Umsetzung von Beschlüssen.

Einbindung von Energieberatern ist wichtig

Wenn ein Beschluss zur Sanierung zu Stande kommt, sollten WEG und Immobilienverwalter unbedingt auf einen Energieberater zurückgreifen. Denn dieser analysiert die Einsparpotentiale und berät im besten Fall über potentielle Fördermöglichkeiten. Ein neues Instrument hierfür ist der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP), den Katharina Bensmann von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) vorstellte. In diesem wurden nun bundesweit einheitliche Standards für die Energieberatung definiert. Damit lassen sich Sanierungsmaßnahmen und Einsparungspotentiale sowohl für Eigentümer als auch für Finanzgeber übersichtlich darstellen. Aktuell ist der Sanierungsfahrplan nur für Ein- und Zweifamilienhäuser konzipiert. Da dieser jedoch langfristig auch auf Mehrfamilienhäuser übertragen werden soll, wurde im Anschluss anregend diskutiert, welche Instrumente auch für WEG Mehrwerte bereithalten können.

Knackpunkt Finanzierung

Nach der Mittagspause stellten KfW und NBank ihre Angebote und Neuerungen für WEG vor. Dabei stellte sich heraus, dass die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen häufig der entscheidende Knackpunkt bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in WEG ist. Oftmals würden Eigentümer vor einer Kreditaufnahme zurückschrecken, aus Angst, den Ausfall von Miteigentümern tragen zu müssen. Hier regten die Teilnehmer Nachbesserungsbedarf seitens der Förderbanken an, Ausfälle einzelner Miteigentümer abzusichern.

Vom Bauvertragsrecht bis zur Mieterhöhung

Neben der Finanzierung gab es allerdings noch weitere Themengebiete zu erörtern. So informierte Fachanwalt Dr. Andreas Ott über die Neuerungen im Bauvertragsrecht, die ab dem 1. Januar 2018 zu beachten sind. Dabei ging er vor allem auf die Punkte ein, die eine Haftung des Verwalters nach sich ziehen können und gab praktische Tipps zum Umgang damit. Anschließend griff Fachanwalt Helge Schulz das Thema Barrierefreiheit auf und zeigte Fallstricke in der Umsetzung auf und widmete sich dem Thema Mieterhöhung nach Modernisierung und Umbau. Anhand unterschiedlicher Szenarien erläuterte er dabei, welche Modernisierungskosten tatsächlich umlagefähig sind und wie eine Mieterhöhung rechtssicher durchzuführen ist. Ergänzend zu diesen juristischen Themen, brachte die MVV ImmoSolutions GmbH noch ein ganz praktisches Thema aufs Tableau und stellte ihr Angebot ganzheitlicher Energiekonzepte vor.

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Deutschland droht Klimaschutzziele zu verfehlen

Berechnungen des Bundesumweltministeriums zufolge droht Deutschland seine ambitionierten Klimaziele für das Jahr 2020 zu verfehlen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Sollten keine entsprechenden Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, wird statt der avisierten Minderung des Treibhausgasausstoßes um 40 Prozent gegenüber 1990, die Einsparung nur 32,5 Prozent betragen. Die Ursachen hierfür liegen in unterschiedlichen Sektoren, darunter auch im Gebäudebereich.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent, bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80-95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Nach aktuellen Berechnungen des Bundesumweltministeriums wird das Ziel für 2020 um mindestens 7,5 Prozentpunkte verfehlt. Im ungünstigsten Fall läge die Emissionseinsparung bei nur 31,7 Prozent. Die bereits 2014 absehbare Lücke sollte ursprünglich durch das „Aktionsprogramm Klimaschutz” mit über 100 Energieeffizienzinitiativen geschlossen werden. Doch Fehleinschätzungen, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und der Energiepreisentwicklung, machen den Anstrengungen einen Strich durch die Rechnung.

Gebäudesektor hinkt den Zielen hinterher

Zwar ist der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor gestiegen, allerdings sind die Kohlekraftwerke nach wie vor am Netz und produzieren CO2-intensiven Strom für den Export. Nach dem Quellprinzip fließen diese Emissionen jedoch in die deutsche Klimabilanz ein. Hinzukommt ein Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum durch das weitere 10 Millionen Tonnen Treibhausgase zusätzlich emittiert werden. Ebenso hat sich der Verkehrssektor durch den gestiegenen Kraftstoffabsatz anders entwickelt als prognostiziert. Auch im Gebäudesektor werden nach aktuellen Berechnungen 6 Millionen Tonnen Treibhausgase mehr ausgestoßen als berechnet. Ursächlich hierfür sind die niedrigen Kraftstoffpreise, wodurch mehr Gebäude durch Öl als durch Gas beheizt wurden. Heizöl hat dabei einen höheren Emissionsfaktor als Gas – hier werden vergleichsweise mehr Emissionen freigesetzt.

Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll der Gebäudesektor im Jahr 2030 noch 70 bis 72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen. Die kurzfristige Erhöhung der Einsparziele für den Gebäudesektor hatte unlängst zu einem zwischenzeitlichen Rückzug der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und damit auch des DDIV aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen geführt. Seit März 2017 befinden sich die Verbände wieder in einem Dialogprozess mit dem Bundesumweltministerium, um Strategien und Instrumente, die zum Erreichen der Klimaziele notwendig sind, zu diskutieren.

Ansatzpunkte gibt es demnach genug, sowohl für den Gebäudesektor als auch andere Wirtschaftssektoren. Ob sich die künftige (Jamaika-)Koalition allerdings auch an das dicke Brett „Kohleausstieg” wagt, um die ehrgeizigen Klimaziele nicht zu verfehlen, bleibt abzuwarten.

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