Archiv für September 2017

Mietpreisbremse: Berlin will nachjustieren

Die rot-rot-grüne Landesregierung fordert Nachbesserungen bei der umstrittenen Mietpreisbremse und startet eine entsprechende Bundesratsinitiative. So sollen Vermieter verpflichtet werden, ohne Aufforderung die Miete des Vormieters offenzulegen. Auch Rückforderungsansprüche sollen nach dem Willen der Landesregierung bereits von Beginn an greifen.

Seit April 2015 gilt in der Hauptstadt die Mietpreisbremse. Das umstrittene Instrument soll den Mietanstieg bremsen und verhindern, dass die Preise weiterhin nach oben klettern. Die Wirkung der Bremse ist jedoch mehr als fraglich. So wurde in angespannten Mietmärkten trotz Bremse ein Preisanstieg beobachtet – auch in Berlin klettern die Mieten weiter. Der Berliner Vorstoß sieht nun vor, dass Vermieter die Miete des Vormieters unaufgefordert offen legen müssen und Mieter bereits ab Mietbeginn einen Rückforderungsanspruch für zu viel bezahlte Miete haben. 

Eine Nachjustierung wurde bereits mehrfach diskutiert. Auch Bundesjustizminister Maaß sprach sich zuletzt für Änderungen aus.

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22. September: Zulassungsvoraussetzungen im Bundesrat

Das Gesetz zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter nimmt am 22. September im Bundesrat die letzte Hürde. Bereits im Juni 2017 wurde es im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Insgesamt über 26 Monate nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs werden die Zulassungsvoraussetzungen für Makler und Wohnimmobilienverwalter am Freitag, den 22. September 2017, die letzte Hürde nehmen. Zuvor wurde das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einstimmig gebilligt.

Damit steht nun der Umsetzung nichts mehr im Wege. Nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich im Oktober) tritt tags darauf die Ermächtigung zum Erlass der Verordnung in Kraft. Für die Erarbeitung der Verordnung, welche die Vorgaben des Gesetzes konkretisieren soll, stehen insgesamt neun Monate zur Verfügung. Danach treten neben der Weiterbildungsverpflichtung auch die Erlaubnisvoraussetzungen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kraft. Für bereits am Markt tätige Immobilienverwalter besteht anschließend eine sechsmonatige Übergangsfrist, um die Nachweise bei der jeweiligen Behörde zu erbringen.

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