Zwischenbilanz zum Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren dabei helfen, Wohneigentum zu erwerben, und es soll den Schritt in die eigenen vier Wände erleichtern. Aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Baukindergeldes (» BT-Drs. 19/9620) geht hervor, dass vor allem Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen von diesem Zuschuss profitieren. Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich mit dem Baukindergeld zu beschäftigen und musste über die Forderung eines Petenten auf Abschaffung der staatlichen Unterstützung entscheiden.

Laut Ausführung der Bundesregierung in ihrer Antwort an die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der größte Anteil an Baukindergeld (22,3 Prozent) bislang vor allem an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 bis 30.000 Euro ausgezahlt. Die geförderten Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 30.000 Euro umfassen in der Summe sogar 37 Prozent aller Empfänger. Rund 58 Prozent aller Baukindergeldempfänger haben nicht mehr als 40.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht in dieser Verteilung einen Beleg dafür, dass von der Förderung vor allem die unteren und mittleren Einkommen profitieren. Aus der Antwort geht darüber hinaus hervor, dass der überwiegende Teil, nämlich 84 Prozent, der bis zum 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro Baukindergeld für Bestandsbauten aufgewendet wurde. Dementsprechend entfallen nur 16 Prozent der Fördergeldzahlungen auf Neubaumaßnahmen.

Petitionsausschuss hält am Baukindergeld fest

Der Petitionsausschuss hat Anfang Mai über ein Bürgeranliegen entschieden, mit dem die Abschaffung des Baukindergeldes verfolgt wurde. Die Forderung hatte der Petent unter anderem damit begründet, dass diese staatliche Förderung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verstoße. Der Petitionsausschuss ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat mehrheitlich eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag verabschiedet. Demnach solle das Petitionsverfahren nicht weiter verfolgt werden. Zur Beschlussempfehlung wurde ausgeführt, dass dem Gesetzgeber trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht jede Differenzierung verwehrt sei. Die Bundestagsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen tragen die Beschlussempfehlung nicht mit und wenden hingegen ein, das Baukindergeld führe zu Mitnahmeeffekten und leiste keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit. Die FDP forderte darüber hinaus, die Petition an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu überweisen. Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit.

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