Zweckentfremdungsverbot: Wohnungsvermieter müssen sich registrieren lassen

Ab dem 1. Mai 2018 sollen in Berlin neue Regeln zum Zweckentfremdungsverbot gelten. Entgegen der ursprünglich angekündigten Begrenzung auf 60 Tage im Jahr entfällt diese Obergrenze im neuen Gesetzestext, über den am 22. März im Senat abgestimmt wird. Stattdessen sind Genehmigungen in der Regel dann zu erteilen, wenn der Charakter der Hauptwohnung durch die zeitweise Untervermietung nicht in Frage gestellt wird.

Bislang galten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt, wenn von den Ämtern nicht binnen 14 Wochen widersprochen wurde. Diese Genehmigungsfiktion wird abgeschafft. Zudem werden die genehmigungsfreien Leerstandsfristen von sechs auf drei Monate verkürzt. Bei Zweit- und Nebenwohnungen soll die Vermietung an Feriengäste auf 90 Tage pro Jahr begrenzt werden.

Neu ist, dass sich die Vermieter der Wohnungen künftig registrieren lassen müssen. Das geplante Registrierungssystem soll den Behörden helfen, die Regeln durchzusetzen. So werden künftig individuelle Registriernummern vergeben, die beim Angebot der Wohnung etwa auf Vermietungsportalen wie Airbnb angegeben werden müssen. “Das Gesetz ist nun flexibler, rechtssicherer und näher an der Praxis”, sagte die Sprecherin für Wohnen und Mieten der SPD-Fraktion, Iris Spranger.

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