Verlängerter Betrachtungszeitraum für Vergleichsmiete nimmt nächste Hürde

Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition einem Gesetzentwurf (» BT-Drs. 19/14245) zugestimmt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll. Ziel ist es, zu große Auswirkungen von kurzfristigen Schwankungen des Mietwohnungsmarktes auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu vermeiden.

In der Diskussion bezeichneten die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU den Entwurf als guten Kompromiss und Teil eines Paketes zum Schutz des Mietwohnungsmarkts. Während sich allerdings die Unionsfraktion gegen eine immer stärkere Regulierung auf Kosten des Wohnungsneubaus aussprach, sahen die Vertreter der SPD weiteren Handlungsbedarf.

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