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Solar-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen

In Baden-Württemberg schreibt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung vor: Wenn ein Dach grundlegend saniert wird, muss mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Als „grundlegende Sanierung“ gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung des Daches vollständig erneuert werden. Voraussetzung ist unter anderem eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern.    

In der Bundeshauptstadt sind Eigentümer von Bestandsgebäuden gemäß Solargesetz verpflichtet, im Falle einer Sanierung mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Anlagen zu bedecken. Die installierte Leistung muss für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 2 KW, für Gebäude mit drei bis fünf Wohnungen mindestens 3 KW und für solche mit sechs bis zehn Wohnungen mindestens 6 KW betragen. In beiden Ländern gelten Solarthermieanlagen als Erfüllungsoption.

Das Hamburgische Gesetz zum Schutz des Klimas sieht eine ähnlich strukturierte Solarpflicht bei Dachsanierungen ab 1. Januar 2025 vor. Andere Bundesländer haben in ihren jeweiligen Gesetzen auf Pflichten für private Eigentümer von Bestandsgebäuden verzichtet.

Alle Eigentümer, die jetzt eine PV-Anlage installieren lassen, profitieren von den Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, die Bundestag und Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen haben. Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine Liste häufig gestellter Fragen und Antworten zusammengestellt.

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IW Köln: Bearbeitungsstau in Wohngeldstellen befürchtet

Das Institut geht davon aus, dass etliche Haushalte erst im März oder April von der wichtigen Reform profitieren werden. Die Wissenschaftler verweisen auf eine Umfrage des WDR aus dem Jahr 2022, wonach die Bearbeitungszeit in Nordrhein-Westfalen in jeder fünften Kommune länger als zwei Monate und in jeder zehnten Kommune sogar länger als drei Monate dauerte. Die beiden einmaligen Heizkostenzuschüsse und krankheitsbedingte Ausfälle haben die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter in den rund 1.400 Wohngeldstellen im Vorjahr deutlich erhöht, so das IW Köln. Zwar setzten die Behörden in großem Umfang auf die Schaffung neuer Stellen, doch angesichts des Fachkräftemangels sei schwer abzuschätzen, wann und wie viele dieser Stellen besetzt werden könnten.   

Um einem Antragsstau zu begegnen, hatte die Bundesregierung diverse Vereinfachungsmaßnahmen beschlossen. So wurde beispielsweise die Einkommensprüfung durch die Verkürzung des Anrechnungszeitraums für einmalige Einkommen von 36 auf 12 Monate verkürzt. Falls noch nicht alle Unterlagen vorliegen, hat die Wohngeldstelle zudem die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung. Mittelfristig wird sich der Aufwand für Antragsteller und Behörden durch die Verdoppelung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate reduzieren. Bei gleichbleibenden Verhältnissen muss erst nach zwei Jahren ein neuer Antrag erfolgen. 

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