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Umwandlungsverbot in Bayern bringt Eigentümer in Zugzwang

Ziel der Verordnung ist, „(…) die negativen Auswirkungen der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, wie beispielsweise die Verdrängungsgefahr für die Mieterinnen und Mieter, zu begrenzen und zugleich das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen insbesondere dort zu erhalten, wo der Wohnungsmarkt ohnehin schon angespannt ist.“

Der Verordnungsentwurf wurde Anfang Dezember 2022 vom Ministerrat gebilligt, bis zum 10. Januar 2023 hatten Verbände, Städte und Kommunen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nun ausgearbeitet und eventuell Anpassungen vorgenommen. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht vor, dass die Verordnung bis längstens zum 31.12.2025 zu befristen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einschränkung der Umwandlung nicht auf Dauer angelegt ist.

Die geplanten Details der bayerischen Verordnung können Sie hier nachlesen.

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Grundsteuererklärungen: Fristverlängerung in Bayern

Knapp 64 Prozent der erwarteten Erklärungen wurden laut Bundesfinanzministerium über die elektronische Steuerplattform Elster übermittelt, knapp zehn Prozent auf einem Papiervordruck. Der Rücklauf fiel in den Bundesländern leicht unterschiedlich aus.

Mehrere andere Bundesländer haben bereits angekündigt, in einem ersten Schritt Erinnerungsschreiben zu versenden. Danach können die Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festsetzen. Bleibt die Feststellungserklärung länger aus, kann das Finanzamt grundsätzlich eine Schätzung vornehmen. Auch nach Fristende können Eigentümer mit nachvollziehbaren Gründen – etwa einer längeren Krankheit – beim Finanzamt noch eine Fristverlängerung beantragen. Ursprünglich war die Frist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen.

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