Posts Tagged VDIV - Seite318

Entwicklung der Kosten für Strom und Gas

Danach bezahlen Neukunden aktuell bundesweit im Schnitt 28,28 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) Strom. Zum Vergleich: Im Oktober 2021 betrug der durchschnittliche Strompreis 28,04 ct/kWh, im September 2022 waren es 70 ct/kWh. Seit diesem Allzeithoch sind die Neukundenpreise damit um durchschnittlich 60 Prozent gesunken. Der örtliche Grundversorgungstarif hinkt dieser Entwicklung laut Verivox hinterher: Dort kostete die Kilowattstunde Strom im Juli 2023 noch 48,67 Cent – 44 Prozent mehr als im Oktober 2021 (33,82 Cent).

Die Gaspreise für Neukunden sind seit dem Allzeithoch im September 2022 (33,99 ct/kWh) sogar um 75 Prozent gesunken. Aktuell zahlen Haushalte mit durchschnittlich 8,63 ct/kWh immer noch 37 Prozent mehr als vor der Energiekrise (Oktober 2021: 6,28 ct/kWh). Die örtlichen Grundversorger verlangen der Verivox-Auswertung zufolge aktuell durchschnittlich 15,83 Cent für die Kilowattstunde Gas (Oktober 2021: 7,66 Cent).

Grundlage der Auswertung sind die günstigsten verfügbaren Strom- und Gasangebote mit empfehlenswerten Bedingungen sowie die Gas- und Strompreise von rund 700 örtlichen Gas- Grundversorger und rund 800 örtlichen Strom-Grundversorgern.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Wachstumschancengesetz soll Steuererleichterungen für Unternehmen bringen

Ähnlich wie ein Jahressteuergesetz enthält der Entwurf für ein Wachstumschancengesetz Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Geplant sind dabei auch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EstG. Vorgesehen ist konkret, die Sonderabschreibung für Betriebe, die eine Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, von derzeit 20 Prozent der Investitionskosten auf 50 Prozent der Investitionskosten zu erhöhen. Diese Regelung soll für alle nach dem 31. Dezember 2023 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter gelten. Die Sonderabschreibung könne unabhängig von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages geltend gemacht und beliebig auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden vier Jahren verteilt werden, heißt es im Entwurf.

Ziel der Anhebung der Sonderabschreibung ist die schnelle Refinanzierung. Das schaffe unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung und der Transformation der Wirtschaft beitragen können.

Der Gesetzentwurf sieht auch Regelungen zur Vereinfachung des Steuersystems vor. Dazu gehören beispielsweise die Einführung von Freigrenzen für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Befreiung von Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten und die Erhöhung des Schwellenwerts zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von bislang 1.000 auf künftig 2.000 Euro.

Das Wachstumschancengesetz soll am 16. August 2023 im Kabinett beschlossen werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular