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Rekordschulden beschlossen – bei wem kommen die Milliarden tatsächlich an? Kehrtwende in der Finanzpolitik für Wachstum, Klimaschutz und Sicherheit

Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt 2025 beschlossen und damit eine neue Phase expansiver Haushaltspolitik eingeläutet. Kern des Entwurfs sind Investitionen auf historischem Höchststand – finanziert durch umfassende Kreditermächtigungen und verfassungsrechtliche Neuregelungen (Art. 143h GG). Ziel ist es, zentrale Transformationsbereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz massiv zu fördern.

Für die Immobilienwirtschaft besonders relevant ist das neu geschaffene Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), über das im kommenden Jahr 327 Millionen Euro für wohnungspolitische Maßnahmen bereitstehen. Enthalten sind Förderprogramme wie „Eigentum für Familien“, „Gewerbe zu Wohnen“, „Jung kauft alt“ und der „Klimafreundliche Neubau“. 

Parallel dazu sollen 16,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Gebäudebereich fließen. Davon entfallen allein 15,3 Milliarden Euro auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Inwiefern diese Mittel tatsächlich Wirkung entfalten, bleibt offen: Die BEG ist eng mit der angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verknüpft, deren Ausgestaltung noch aussteht.

Zudem leidet die Förderpolitik des Bundes weiterhin unter einem strukturellen Effizienzproblem. Im Jahr 2023 lag die Mittelabflussquote im KTF lediglich bei 56 Prozent. Das heißt: Fast die Hälfte der bereitgestellten Mittel blieb ungenutzt. Der Grund liegt häufig in komplizierten Förderarchitekturen.

Der VDIV fordert daher eine schnelle Konkretisierung der Programme. Die angekündigte Vereinfachung der Förderbedingungen müsse nun zügig umgesetzt werden, um die Investitionen tatsächlich im Gebäudebestand wirksam werden zu lassen. Im Fokus stehen dabei langfristig planbare Anreize für energetische Sanierungen sowie der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften.

„Die Schulden sollen auf einen historischen Höchststand steigen. Förderpolitik mit der Gießkanne kann nicht der richtige Weg sein. Die Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um Fortschritte beim Klimaschutz im Gebäudebestand zu erzielen“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Haushaltspläne.

Klar ist: Die politische Bereitschaft zur Investition ist vorhanden. Ob daraus jedoch ein wirksamer Impuls für den Wohngebäudebestand entsteht, hängt maßgeblich von der Umsetzungsqualität in den kommenden Monaten ab. Die Branche erwartet hierzu belastbare Klarheit, spätestens nach Abschluss der vorläufigen Haushaltsführung im September.

Das gesamte Statement des VDIV Deutschland zu den Haushaltsplänen der Bundesregierung lesen Sie hier.

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Genehmigungen für erneuerbare Energien sollen ab November schneller und vollständig digital erfolgen

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der RED III-Richtlinie“ wollen CDU/CSU und SPD die langwierigen Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland spürbar verkürzen. Der Entwurf, der am 27. Juni erstmals im Bundestag beraten wurde, sieht umfangreiche Änderungen unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Baugesetzbuch vor. Ziel ist es, Hindernisse für den Ausbau der Solar- und Windenergie systematisch abzubauen, insbesondere außerhalb von planerisch festgelegten Beschleunigungsgebieten.

Kern des Entwurfs ist die Einführung verbindlicher Höchstfristen für Genehmigungsverfahren. Diese sollen – je nach Art und Komplexität des Vorhabens – zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Zudem sollen Antragsteller künftig ihre Unterlagen zentral bei einer einheitlichen Stelle einreichen können, die das Verfahren koordiniert und alle beteiligten Fachbehörden einbindet. Spätestens ab dem 21. November 2025 sind alle Verfahren ausschließlich elektronisch durchzuführen.

Für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für größere Wohnungseigentümergemeinschaften, bedeutet diese Initiative neue Chancen. Ob Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach, Quartierslösungen mit Wärmepumpen oder die Kombination mit E-Ladeinfrastruktur: Solche Maßnahmen erfordern bisher oft langwierige Abstimmungen mit Baubehörden, Denkmalschutz, Netzbetreibern und Umweltstellen. Die Einführung zentraler und digitaler Verfahren kann hier zu spürbaren Erleichterungen führen.

Wesentlich für das Gelingen ist die Verlässlichkeit der Fristen sowie die Praxistauglichkeit der geplanten Antragsplattformen. Auch kleinere Verwaltungsakte, etwa bei Nutzungsänderungen von Kellerräumen für Technikzentralen oder für PV-Nebenanlagen, könnten künftig effizienter abgewickelt werden. Mit dem neuen Gesetz reagiert die Regierung auf die RED III-Vorgaben der EU, die eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 fordern. Während die Umsetzung unter der vorherigen Ampelkoalition ins Stocken geraten war, soll der aktuelle Entwurf nun für Planungssicherheit sorgen.

Der Entwurf wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

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