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GEG vor erneuter Reform – Ihre Perspektive zur energetischen Sanierung jetzt gefragt

Die aktuelle politische Entwicklung auf Bundesebene macht deutlich: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut zur Überarbeitung an – nur ein Jahr nach Inkrafttreten der letzten Novelle zum 1. Januar 2024. Damit verändern sich erneut zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen, die für die tägliche Praxis der Immobilienverwalterinnen und -verwalter entscheidend sind. Viele von Ihnen haben sich erst kürzlich intensiv mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht. Nun zeichnet sich ab, dass ein weiteres Kapitel regulatorischer Änderungen bevorsteht.

Die grundlegende Zielsetzung bleibt jedoch bestehen: Die klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union verpflichten Deutschland dazu, den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt eine nationale Umsetzung bis spätestens Mai 2026. Das bedeutet, dass neben technischer Expertise zunehmend auch strategisches Anpassungsvermögen gefragt ist – insbesondere in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Sanierungsmaßnahmen planen und umsetzen müssen.

In diesem Kontext startet der VDIV Deutschland die aktualisierte Ausgabe des Verwalter-Monitors. Nach der erfolgreichen Erhebung im Jahr 2023 sollen mit der diesjährigen Befragung neue Einblicke in den finanziellen Aufwand energetischer Sanierungen in WEG gewonnen werden. Die Ergebnisse dienen nicht nur dem internen Branchenverständnis, sondern sollen aktiv in die politische Gestaltung der kommenden GEG-Reform eingebracht werden.

„Ihre Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung: Nur durch valide Daten aus der Praxis können die Herausforderungen der Immobilienverwaltung in politischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, zum Start der Befragung.

Die Umfrage dauert lediglich fünf Minuten und ist ein wichtiger Beitrag, um die Lage zur energetischen Sanierung in WEG realistisch abzubilden.

Machen Sie mit – für eine praxisgerechte, zukunftsfähige Energiegesetzgebung im Gebäudesektor.

https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor  

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Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant

Der Bundesrat hatte am 7. April 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 eingebracht (Drucksache 21/17). Die Bundesländer sollen damit weiterhin die Möglichkeit haben, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung auszuweisen. Voraussetzung für eine wiederholte Gebietsausweisung ist künftig eine Begründung, welche Abhilfemaßnahmen seit der letzten Ausweisung ergriffen wurden und warum diese nicht zur Entspannung des Marktes führten.

Auch der nun vorliegende Koalitionsvertrag schreibt vor: Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert. Zusätzlich zur Verlängerung der Regelung bis 2029 sind weiterführende Maßnahmen geplant: Eine Expertengruppe unter Beteiligung von Mieter- und Vermieterverbänden soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften erarbeiten. Ziel ist auch die Reform der bislang unpräzisen Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz. Künftig soll ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse eingeführt werden.

Neue Regulierungsbereiche kommen ebenfalls hinzu: In angespannten Märkten werden künftig auch Indexmietverhältnisse sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen stärker reguliert. Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies ein wachsendes Maß an Prüfpflichten, insbesondere bei Neuabschlüssen oder Umstellungen bestehender Mietverhältnisse.

Branchenkritik bleibt nicht aus. Insbesondere die Kombination aus verschärften Eingriffen in Mietpreisstrukturen und fehlenden Fortschritten bei Investitionsanreizen stößt auf Ablehnung. Kritiker sehen im Koalitionsvertrag eine widersprüchliche Strategie: Maßnahmen zur Eigentumsförderung, steuerlichen Entlastung bei Sanierungen oder zur Investorenbindung fehlen, während gleichzeitig regulatorische Eingriffe zunehmen.

„Wer von einem Wohnungsbau-Turbo spricht und gleichzeitig die Mietpreisbremse verlängert, führt den Markt bewusst in die Irre. Die geplante Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive bleibt ohne Substanz. Es fehlen klare Maßnahmen zur Eigentumsförderung, zur steuerlichen Entlastung von Sanierungen und zur Rückgewinnung von Vertrauen bei Investoren“, kommentiert Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, die Verlängerung.

Für Immobilienverwaltungen gilt: Die Mietpreisbremse bleibt ein zentrales Thema – nicht nur bei Wiedervermietung, sondern künftig auch bei Vertragsformen wie Index- oder Zeitmieten. Prozesse zur Mietpreisprüfung, Dokumentation und Kommunikation mit Eigentümern müssen angepasst und eng an die Entwicklungen in Landesverordnungen gekoppelt werden.

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