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Bundeskabinett billigt Entwurf zum Haushalt 2024

Die Ausgaben liegen damit niedriger als in 2022 (481,3 Milliarden Euro) jedoch im laufenden Jahr (geplant: 476,3 Milliarden Euro), rund 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau in 2019. Auch das Investitionsvolumen soll 2024 mit 54,2 Milliarden Euro gegenüber 2019 (38,1 Milliarden Euro) deutlich erhöht werden. Um die Schuldenbremse einzuhalten, müssen alle Ressorts – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums – sparen, insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Im Einzelplan 25 ist für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im kommenden Jahr ein Etat von 6,962 Milliarden Euro angesetzt. Der Großteil davon sind Investitionen. So sollen die Mittel für Wohngeld in 2024 auf 2,42 Milliarden Euro angehoben werden. Für den sozialen Wohnungsbau sind im kommenden Jahr 3,15 Milliarden Euro eingeplant, in den Folgejahren je 3,5 Milliarden. Geplant ist, dass jährlich 790 Millionen Euro in die Städtebauförderung fließen. Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen umfasst 150 Millionen Euro. Über die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus denen unter anderem die Wohneigentumsförderung und das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau finanziert werden, wird regierungsintern noch beraten. Sie sind nicht Teil des Kabinettsbeschlusses.

Die Haushaltsaufstellung war innerhalb der Koalition heftig umstritten. Die Eckwerte wurden nicht – wie sonst üblich – im März verabschiedet, ein früherer Kabinettstermin war abgesagt worden. Nach der parlamentarischen Sommerpause stehen die Beratungen im Deutschen Bundestag an.

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Regierungsfraktion präzisieren Pläne zur Förderung beim Heizungstausch

Danach ist für Mehrparteienhäuser folgendes geplant: Für die erste Wohneinheit sollen die maximal förderfähigen Kosten 30.000 Euro betragen, für die zweite bis sechste Wohneinheit je 10.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit je 3.000 Euro. Diese Regelung soll auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften gelten. Für Nichtwohngebäude sollen Quadratmeterzahlen zur Staffelung herangezogen werden.

Der Fördersatz soll sich nach einem Baukastenprinzip zusammensetzen: Zusätzlich zu einer Grundförderung von 30 Prozent sind ein Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und ein zeitlich abschmelzender Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent geplant. Der Höchstsatz soll bei 70 Prozent liegen. Für reine Gas- oder Ölheizungen ist keine Förderung geplant, für wasserstofffähige Gasheizungen soll nur der Anteil der Kosten für die H2-readiness bezuschusst werden.

Auch eine Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik soll es laut Entschließungsantrag weiterhin geben. Für diese sollen weitere 30.000 Euro förderfähig sein, bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans weitere 60.000 Euro. Der Fördersatz soll – wie bislang auch – bis zu 20 Prozent betragen.

Neben Investitionskostenzuschüssen sieht das Förderkonzept auch zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen für Haushalte bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro vor.

Gemäß dem noch nicht beschlossenen Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes muss das Bundeswirtschaftsministerium die neuen Förderrichtlinien bis zum 30. September 2023 dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Zustimmung vorlegen. Sie sollen dann mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 gelten.

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