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Entwicklungen im Bauhauptgewerbe in 2023

Besonders hohe Einbußen verzeichnete der Wohnungsbau mit Auftragseingängen von real minus 19,8 und nominal minus 13,4 Prozent. Dennoch hat der Wohnungsbau mit einem Jahresumsatz von 26,6 Milliarden Euro ein deutliches Gewicht im Gesamt-Jahresumsatz des Bauhauptgewerbes von insgesamt 113,8 Milliarden Euro. Im Dezember gab es Anzeichen für leichte Entspannung in der Branche: Real (saison- und kalenderbereinigt) lag der Auftragseingang 7,9 Prozent über dem Vormonat, kalenderbereinigt um 4,2 Prozent.

Wichtige Stellschrauben, um die Unternehmen zukunftsfähig zu machen und Krisen zu begegnen, könnten die Umsetzung von Digitalisierung und Nachhaltigkeitsstandards sein. Damit sind die Unternehmen unterschiedlich weit. Das belegt eine Umfrage, die im Herbst 2023 unter 100 Bauunternehmen, Planern und Projektsteuerern im Auftrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) durchgeführt wurde.

Darin vertrat knapp die Hälfte der Befragten (45 Prozent) die Auffassung, dass der Digitalisierungsgrad in der deutschen Bauindustrie hoch ist. Das sind jedoch drei Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Nur rund zwei Drittel der Unternehmen halten Simulation und Visualisierung sowie Building Information Modelling (BIM) für relevante Technologien (72 bzw. 63 Prozent). Im Vorjahr lag die Einschätzung jeweils 16 Prozentpunkte höher. Als größte Hürden für die Nutzung digitaler Lösungen sehen die Befragten fachliches Know-how und Fachkräftemangel (jeweils 85 Prozent).

In Sachen Nachhaltigkeit dokumentiert die Umfrage die Bemühungen der Branche. 70 Prozent der Unternehmen haben mittlerweile allgemeine oder projektspezifische Nachhaltigkeitsstandards etabliert. Das entspricht einem Plus von neun Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings setzen nur gut ein Drittel der Befragten die ESG-Standards bereits vollumfänglich um. Der Anteil dieser Unternehmen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozentpunkt erhöht. Treiber für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards ist der Umfrage zufolge neben gesetzlichen Vorgaben auch der Druck seitens Kunden und Auftraggebern.

„Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind kein Selbstzweck, sondern dienen der wirtschaftlichen Zukunftssicherung in der Bauindustrie“, so die Bewertung von Rebekka Berbner, Partnerin bei PwC Deutschland im Bereich Capital Projects & Infrastructure. „Um bei diesen Themen Fortschritte zu machen, braucht es ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft. Deshalb kommt es jetzt darauf an, die aktuellen Strukturen und Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, konkrete Roadmaps abzuleiten und belastbare KPIs zur Erfolgsmessung zu definieren.“

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Naturgefahrenportal soll verbesserte Frühwarnung im Katastrophenfall sichern

Die zuständigen Behörden in den Ländern und andere Stellen sollen dort ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen einpflegen, sodass die Bevölkerung bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen Format Informationen erhalten kann. „Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können“, betonte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP). Laut Bundesregierung verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen seien von der Gesetzesnovelle nicht betroffen.

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit der Novelle des DWD-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund das Portal betreiben und die darin dargestellten Informationen herausgeben kann. Die Einrichtung des Naturgefahrenportals ist das Ergebnis der Beratungen des Bund-Länder-Beirats im Deutschen Wetterdienst sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD, in denen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 analysiert und aufbereitet wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Naturgefahrenportal, fordert jedoch, dass dies auch Karten mit adressgenauer Darstellung der Gefährdungslage beinhalten müsse, um Eigentümer*innen, Mieter*innenn und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung zu geben.

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