Posts Tagged VDIV - Seite210

Praxishandbuch zur Zertifizierung vergriffen: 2. Auflage erscheint im Sommer

Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz gehört laut § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG ab 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs.4 WEG) zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Die Zertifizierung des Verwalters in der jetzigen Form betrifft damit nur den Bereich der WEG-Verwaltung. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG danach nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Bei diesem Nachweis unterstützt der VDIV Deutschland mit dem Praxishandbuch. Die Erstauflage ist nun vergriffen, sodass für den Sommer 2024 eine neue überarbeitete Auflage geplant ist. 

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. Weitere Infos zur Zertifizierung von Immobilienverwaltern können Sie hier finden. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Naturgefahrenportal soll verbesserte Frühwarnung im Katastrophenfall sichern

Die zuständigen Behörden in den Ländern und andere Stellen sollen dort ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen einpflegen, sodass die Bevölkerung bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen Format Informationen erhalten kann. „Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können“, betonte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP). Laut Bundesregierung verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen seien von der Gesetzesnovelle nicht betroffen.

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit der Novelle des DWD-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund das Portal betreiben und die darin dargestellten Informationen herausgeben kann. Die Einrichtung des Naturgefahrenportals ist das Ergebnis der Beratungen des Bund-Länder-Beirats im Deutschen Wetterdienst sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD, in denen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 analysiert und aufbereitet wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Naturgefahrenportal, fordert jedoch, dass dies auch Karten mit adressgenauer Darstellung der Gefährdungslage beinhalten müsse, um Eigentümer*innen, Mieter*innenn und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung zu geben.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular