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Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) endlich beschlossen

Ziel der Richtlinie ist, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren. Zentrale Vorgaben dazu sind unter anderem:

  • Alle Neubauten sollen spätestens ab 2030 emissionsfrei sein.
  • Die Mitgliedsstaaten müssen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2025 um 20 bis 22 Prozent senken.
  • 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Nichtwohngebäude sollen bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 saniert werden.
  • Bis 2030 sollen schrittweise dort, wo es technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, Solaranlagen installiert werden.
  • Eigenständige Öl- und Gasheizungen dürfen bis maximal 2025 gefördert werden.

Der EU-Rat muss der Novelle noch zustimmen. Ab dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie zu implementieren.

Die Reaktionen auf die Verabschiedung der Novelle fielen sehr unterschiedlich aus. Sie knüpften vor allem an die vorangegangene Debatte über Sanierungspflichten für einzelne Gebäude an. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte, die Bundesregierung habe den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Das hätte „zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter.“

Aus Sicht des VDIV Deutschland ist positiv anzumerken, dass sich die Gesetzgeber darauf geeinigt haben, die Mindestenergieeffizienzanforderungen nicht auf Wohngebäude auszudehnen, die Harmonisierung der Energieausweise nicht auf europäischer Ebene vorzunehmen, den Ausbau der Solarenergie an die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit zu knüpfen und den Kommunen sowie Wohnungsunternehmen durch den Quartiersansatz Flexibilität einzuräumen, um die Klimaziele zu erreichen. Allerdings: Die generelle Ausrichtung der europäischen Klimapolitik ist zu hinterfragen. Die Strategie, sehr hohe Energieeffizienzziele zu stecken und einen sehr geringen Restenergieverbrauch von Gebäuden zu erreichen, der durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll, wird nicht aufgehen. Wichtig wäre ein neuer Ansatz zur Erreichung der Klimaneutralität, der das Zusammenspiel von erneuerbarer Energie und der notwendigen Effizienz neu definiert.

Der VDIV hatte über die EPBD-Pläne bereits berichtet.

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Große Kostenunterschiede bei der Installation von Heimladestationen – VDIV plädiert weiter für ein eigenes WEG-Ladeprogramm

Hauptgrund für die großen Kostenunterschiede ist nach Einschätzung von EUPD Research die immer stärkere technische Ausdifferenzierung des Marktes. „Es gibt einen Markt für die einfache Ladestation, die den Strom ins Auto bringt und einen Markt für intelligente Ladestationen mit immer mehr Funktionen, wie solares Laden, Integration dynamischer Stromtarife oder sogar bidirektionales Laden“, erläutert Finn Bee, Research Analyst bei EUPD Research.

Den größten Anteil an den Gesamtkosten hat die Ladestation selbst mit 43 Prozent; der zweitgrößte Posten ist die Installation. Hinzu kommen Kosten für Kabel und Montagematerial sowie Verwaltungskosten.

Der VDIV Deutschland fordert bereits seit geraumer Zeit ein Förderprogramm für E-Ladestationen in Wohnungseigentümergemeinschaften – dies war auch auf einem guten Weg. Allerdings fiel dies in der Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 2023 zur Verfassungswidrigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltes 2021 Sparzwängen zum Opfer.

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