Posts Tagged VDIV - Seite207

Fit für die Zukunft? Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung

Mit ihrem Antrag will die Union die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwei Punkte versicherungsrechtlich regelt: Zum einen soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Kunden sollen diese nach einer Belehrung über die Konsequenzen abwählen können (Opt-out-Option). Zum anderen sollen sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dem Problem, dass bei steigenden Schadensereignissen in der Zukunft eine adäquate Rückversicherbarkeit der Schäden nicht mehr gegeben sein wird, will die Union durch eine staatliche Rückversicherung mit Prämienkorridor begegnen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im März 2023 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in einer Entschließung einstimmig für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden ausgesprochen (wir haben berichtet). Nach Einschätzung der Justizminister der Länder wäre eine solche Versicherungspflicht verfassungsgemäß.

In der Bundestagsanhörung zum Vorstoß der Union warnte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, vor der von den Bundesländern geforderten singulären Pflichtversicherungslösung. Diese könnte zu explodierenden und letztlich unbezahlbaren Prämien für die Verbraucher führen. Zugleich bestehe die Gefahr, dass sich Versicherer infolge des Klimawandels Stück für Stück aus dem Markt der Naturgefahrenversicherung zurückziehen oder ihn gänzlich aufgeben würden. Stephen Rehmke, Vorstand der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, plädierte gegen eine Opt-out-Option. Mit einer Abwahlmöglichkeit werde man nicht annähernd die Versicherungsdichte erreichen, die man bei den klassischen Wohngebäudeversicherungen schon habe und die man für einen tragbaren Risikoausgleich brauche. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, begrüßte die Bemühungen zur weiteren Verbreitung von Elementarschadenversicherungen. Eigentümer/innen sollten durch den Abschluss einer Versicherung Eigenvorsorge treffen statt solche Schäden gegebenenfalls durch die Gewährung staatlicher, aus Steuermitteln finanzierter Unterstützungsleistungen zu vergemeinschaften. Allerdings müsse im Hinblick auf vermietete Wohngebäude dafür gesorgt werden, dass die Kosten derartiger Versicherungen von den Vermietenden und nicht von den Mietenden gezahlt werden. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, lehnte die Einführung einer Versicherungspflicht ab. Diese verhindere keinen Schadensfall. „Dass erst gar keine Schäden entstehen oder diese zumindest minimiert werden, ist jedoch die eigentliche Aufgabe der Politik“, so Warnecke.

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden, die Entschließung des Bundesrates hier.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Geschäften mit Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben

Bei der Zwangsversteigerung von sogenannten Problem- oder „Schrottimmobilien“ beobachten Gemeinden immer wieder, dass die Gebäude zu einem den Verkehrswert deutlich übersteigenden Wert ersteigert werden. Der Ersteher hat zwar die Sicherheitsleistung hinterlegt, zahlt jedoch anschließend sein Gebot nicht. Da er aber mit dem Zuschlag im Versteigerungstermin Eigentümer der Immobilie wird, kann er Nutzungen aus der Immobilie ziehen, also beispielsweise Einnahmen durch Vermietung erzielen. Ein im Gesetzentwurf vorgesehener neuer § 94a im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ermöglicht es Gemeinden, einem Ersteher diese Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend vorzuenthalten, bis er sein Gebot bezahlt hat. „Mit Schrottimmobilien wird in vielen Kommunen ein böses Spiel getrieben – insbesondere dort, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse schwierig sind. Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationsbezug dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone – ohne den geschuldeten Preis zu bezahlen. Dabei machen sie sich das Recht der Zwangsversteigerung zu Nutze. Wir wollen dieser üblen Masche einen Riegel vorschieben“, begründete Justizminister Buschmann das Gesetzesvorhaben.

Der Referentenentwurf ist hier hinterlegt.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular