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Solarbranche boomt

Im vergangenen Jahr wurden hierzulande PV-Anlagen mit einer Leistung von 15,0 Gigawatt neu installiert. Den größten Anteil hatten mit 7,6 Gigawattpeak kleine PV-Dachanlagen mit bis zu 30 Kilowattpeak. Sie verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 155 Prozent bei der installierten Leistung und von 140 Prozent beim Anlagenzubau (2023: rund 760.000). Weit größer fiel der Zuwachs bei Steckersolargeräten mit plus 385 Prozent bei der neu installierten Leistung (2023: 0,2 Gigawattpeak) und plus 339 Prozent beim Anlagenzubau (rund 276.000) aus. Deutschlandweit decken PV-Anlagen im Mittel 12 Prozent des Stromverbrauchs. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegt der Anteil mit 37 bzw. 33 Prozent weit über dem Durchschnitt, in Hamburg (0,5 Prozent), Berlin und Bremen (je 1 Prozent) aber auch Nordrhein-Westfalen (5 Prozent) deutlich darunter.

Die Gesamtleistung aller bis Ende 2023 installierten Solaranlagen betrug 82,2 Gigawatt. Bis zum Jahr 20230 sollen 215 Gigawatt installiert sein, so das Ausbauziel aus dem Solarpaket I. Mit der nun veröffentlichten Bilanz sieht der Branchenverband den PV-Ausbau auf der Zielgeraden. „Rund 40 Prozent auf dieser ambitionierten Wegstrecke sind geschafft, dank fantastischen Solarengagements der Bürgerinnen und Bürger. Die nächsten Energiewende-Etappen erfordern aber weitere sportliche Höchstleistungen. Auch Wirtschaft und Politik müssen in Sachen Klimaschutz jetzt unbedingt am Ball bleiben“, betont BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Für 2024 rechnet der Verband mit einem Wachstum der neu installierten PV- und Speicherkapazität im unteren zweistelligen Prozentbereich.

Seit Inkrafttreten des Solarpakets I im April 2024 können auch Wohnungseigentümer verstärkt am Solarzubau teilhaben. Die Anbringung von Steckersolargeräten wurde erleichtert und das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geschaffen. In unserer Handlungsempfehlung erfahren WEG-Verwaltungen, wie sie die neuen Möglichkeiten nutzen können und worauf sie achten müssen.

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Fortschritte bei Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Ziele des Paktes sind unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Bauvorhaben sollen schneller plan- und umsetzbar werden. Dazu sollen unter anderem Bauordnungen vereinheitlicht und Verfahren mit Hilfe von Digitalisierung beschleunigt werden.

Zu den abgeschlossenen Aufgaben gehört unter anderem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom Dezember 2023. Sie hat den Weg dafür geebnet, dass Baumaßnahmen einfacher vor einem Planfeststellungsbeschluss begonnen werden können. Auch die Länder haben dem Monitoringbericht zufolge Ergebnisse vorzuweisen. Zwei Beispiele: In neun Ländern wurde eine uneingeschränkte Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Länder umgesetzt. So müssen bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an unterschiedlichen Orten errichtet werden, nur einmal genehmigt werden. Neun Länder haben ihre Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlicht und angepasst. Dort entfällt die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten, Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand.

Der Normenkontrollrat ist mit dem Zwischenstand der Umsetzung des Paktes zufrieden: „Dass rund 80 % der Maßnahmen des Paktes mindestens bereits begonnen wurden, ist ein starker Aufschlag und zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundeskanzler die Koordinierung zur Chefsache erklärt hat. Dass die Fäden – trotz heterogener Umsetzungsverantwortung – im Bundeskanzleramt zusammenlaufen, ist ein Schlüssel zum Erfolg.“

Über den Pakt hatten wir berichtet.

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