Posts Tagged VDIV - Seite20

Grundsteuer-Reform vorerst bestätigt: BFH weist Musterklagen ab, Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Bundesfinanzhof hat die seit Jahresbeginn geltende Grundsteuer-Reform des Bundes für rechtmäßig erklärt und Musterklagen aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Damit bleibt das Bundesmodell zunächst anwendbar. Unterstützer der Klagen kündigten jedoch an, den Gang zum Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Kritikpunkte betreffen insbesondere die Bewertung über Bodenrichtwerte sowie die pauschale Ansatzmiete bei vermieteten Objekten. In regulierten Märkten kann die angesetzte Miete deutlich über der tatsächlich zulässigen liegen. Für die Verwaltungspraxis bedeutet das erhöhte Prüf- und Erklärungsbedarfe gegenüber Eigentümern.

Bereits 2024 hatte der BFH klargestellt, dass Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen können müssen. Voraussetzung ist eine Abweichung von mindestens 40 Prozent. Als Nachweise kommen Kaufverträge oder Gutachten in Betracht, was zusätzlichen Aufwand verursacht.

Kurzfristig ist nicht mit Rückerstattungen zu rechnen, mittel- bis langfristig bleibt die Entwicklung offen.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Weiterbildungspflicht: Branche lehnt Abschaffung klar ab – Bundesrat berät am 19. Dezember

Die Umfrage wurde zwischen dem 26. November und 8. Dezember 2025 durchgeführt und untersucht die Haltung der Branche zur geplanten Streichung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Das Ergebnis ist eindeutig: Weiterbildung besitzt in der Immobilienverwaltung einen hohen Stellenwert. 84,9 Prozent der Befragten bewerten kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig für die Qualität ihrer Arbeit, davon 70,2 Prozent als sehr wichtig.

Auch die gesetzliche Verankerung findet breite Zustimmung. Insgesamt halten 73,7 Prozent der Teilnehmer die Weiterbildungspflicht für sinnvoll, fast zwei Drittel davon sogar für unbedingt notwendig. Nur 17,6 Prozent stufen sie als überflüssig ein. Damit spricht sich die Mehrheit nicht nur für Weiterbildung an sich, sondern ausdrücklich auch für deren verpflichtenden Charakter aus.

Das zentrale Argument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Abschaffung führe zu spürbarem Bürokratieabbau, wird von der Praxis kaum geteilt. 74,4 Prozent der Befragten erwarten keine oder nur geringe Entlastung. Lediglich 13,1 Prozent rechnen mit einer deutlichen Erleichterung. Besonders deutlich fällt das Urteil bei jenen aus, die Weiterbildung für wichtig halten: Nur eine kleine Minderheit dieser Gruppe sieht einen nennenswerten Entlastungseffekt.

Entsprechend klar ist die Position zur Zukunft der Regelung. 74,2 Prozent der Befragten sprechen sich gegen eine Abschaffung aus. Zwei Drittel plädieren für eine Beibehaltung oder sogar einen Ausbau der Weiterbildungspflicht, etwa durch höhere Stundenumfänge oder weitergehende Qualifikationsanforderungen. Nur knapp ein Viertel möchte die Pflicht vollständig entfallen lassen.

Die erwarteten Folgen einer Abschaffung werden überwiegend kritisch bewertet. 69,2 Prozent befürchten ein sinkendes Fachkompetenzniveau, 62,2 Prozent einen Qualitätsverlust in der Berufsausübung. Fast die Hälfte sieht Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die weiterhin in Weiterbildung investieren.

Diese Ergebnisse decken sich mit der Einschätzung des Rechtsausschusses, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen will, ob die Weiterbildungspflicht nicht besser erhalten bleiben sollte, um Qualität und Zuverlässigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung sicherzustellen. Die Beratung im Bundesrat am 19. Dezember erhält damit zusätzliche fachliche und empirische Relevanz.

 „Es ist das richtige Signal, dass die Länder die katastrophale Tragweite dieser beabsichtigten Regelung erkennen. Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular