Posts Tagged VDIV - Seite20

Übergangsfrist endet: Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ab Oktober 2025 Pflicht

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 tritt eine wesentliche Änderung für Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2025 ist es verpflichtend, den Stromverbrauch für Heizzwecke verbrauchsabhängig zu erfassen und gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern transparent abzurechnen.

Die Änderung geht auf die Novelle der Heizkostenverordnung zurück, die bereits seit 1. Oktober 2024 gültig ist. Mit ihr wurde das sogenannte Wärmepumpen-Privileg abgeschafft. Dieses Privileg ermöglichte es bislang, den Stromverbrauch zentraler Wärmepumpenanlagen pauschal oder nach Wohnfläche auf die Mieterinnen und Mieter zu verteilen, ohne eine exakte Verbrauchserfassung vorzunehmen.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet die Neuregelung organisatorischen und technischen Handlungsbedarf. Spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist müssen geeignete Messeinrichtungen, beispielsweise Unterzähler oder digitale Messsysteme, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Pflicht gilt ausschließlich für zentrale Wärmepumpen, die mehrere Wohneinheiten versorgen. Bei dezentralen Anlagen in einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Ziel der neuen Vorgabe ist es, Transparenz zu schaffen und einen stärkeren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie zu setzen. Verbrauchsabhängige Abrechnungssysteme sind aus Sicht der Gesetzgebung ein zentrales Instrument, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu fördern. Insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten sollen Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und aktiv zu steuern.

Die Pflicht zur individuellen Verbrauchserfassung stellt damit nicht nur eine regulatorische Anpassung dar, sondern auch eine Chance, die Modernisierung der Mess- und Abrechnungssysteme im Gebäudebestand voranzutreiben. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Wie sozial ist die Wärmewende?

Der Gebäudesektor bleibt ein Sorgenkind der deutschen Klimapolitik. Noch immer heizen die meisten Haushalte mit fossilen Energien, oft in unsanierten Gebäuden. Die Folge: Deutschland verfehlt die Klimaziele im Gebäudebereich. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch, dass der Umstieg auf klimaneutrales Heizen bis 2045 realisierbar ist – wenn soziale Aspekte konsequent berücksichtigt werden.

Zentral ist ein Maßnahmenmix, der Investitionen in klimafreundliche Heizungen fördert, Mietende vor übermäßigen Belastungen schützt und Eigentümerinnen und Eigentümern klare Rahmenbedingungen bietet. Dazu zählen verbindliche Erneuerbare-Anforderungen beim Heizungstausch, gezielte Förderprogramme sowie ein attraktives Strom-Gaspreis-Verhältnis. Der Ausbau von Wärme- und Stromverteilnetzen und der Rückzug aus Gasverteilnetzen sind weitere Voraussetzungen.

Besondere Unterstützung benötigen einkommensschwache Haushalte und Bewohner ineffizienter Gebäude. Hier empfiehlt die Studie Förderquoten bis nahezu 100 Prozent. Vermietende könnten zudem einen Bonus erhalten, wenn sie im Gegenzug eine niedrigere Modernisierungsumlage anwenden. Härtefallregelungen sollen verhindern, dass Einzelhaushalte überfordert werden.

Mit diesen Maßnahmen könnten bis 2030 fast sieben Millionen klimafreundliche Heizungen installiert und die Gebäudeemissionen bis 2045 auf null gesenkt werden. Trotz hoher Anfangsinvestitionen blieben die Heizkosten langfristig stabil – ein entscheidender Faktor für die gesellschaftliche Akzeptanz.

Die Studie macht deutlich: Die technischen Möglichkeiten für klimaneutrales Heizen sind vorhanden. Entscheidend ist nun, den politischen Rahmen so zu gestalten, dass Klimaschutz und soziale Verträglichkeit Hand in Hand gehen. Wer jetzt handelt, kann nicht nur die Klimaziele erreichen, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten beenden und die Versorgungssicherheit stärken.

Zur Studie

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular