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Kabinett legt Subventionsbericht vor – Finanzhilfen steigen 2026 auf Rekordniveau

Das Bundeskabinett hat den aktuellen Subventionsbericht beschlossen und gleichzeitig neue Subventionsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Für 2026 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg staatlicher Finanzhilfen und Steuervergünstigungen auf 77,8 Milliarden Euro – ein neuer Rekordwert. Zum Vergleich: 2023 lagen die Ausgaben bei rund 45 Milliarden Euro.

Ein wesentlicher Treiber der Entwicklung ist die seit 2024 aus dem Bundeshaushalt finanzierte Übernahme der Ökostromkosten. Dafür waren 2024 bereits 18,4 Milliarden Euro erforderlich. Hinzu kommt die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen, die mit Mindereinnahmen von 2,5 Milliarden Euro zu Buche schlägt.

Zu den größten Finanzhilfen im Jahr 2026 gehören neben der Übernahme der EEG-Kosten die Zuschüsse für Gebäudesanierungen und klimafreundliche Heizungen mit 12 Milliarden Euro sowie die Förderung der Mikroelektronik mit 5 Milliarden Euro. Auf der steuerlichen Seite wiegt die Ausnahme für Kapitalgesellschaften bei der Erbschaftssteuer mit 8,8 Milliarden Euro am schwersten.

Noch nicht im Bericht berücksichtigt sind weitere Entlastungen, wie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die jährlich etwa 2 Milliarden Euro kostet, sowie die Wiedereinführung des vergünstigten Agrardiesels mit rund 450 Millionen Euro. Beide Maßnahmen sollen im Herbst parlamentarisch verabschiedet werden.

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Gebäudetechnikbranche verzeichnet Umsatzrückgang – Sanierungsquote bleibt niedrig

Die deutsche Gebäudetechnikbranche hat im Jahr 2024 einen Umsatzrückgang von 4 Prozent verzeichnet. Laut Branchenangaben erzielten die rund 1.400 Unternehmen insgesamt 20,9 Milliarden Euro. Die Zahl der Beschäftigten blieb mit etwa 111.000 nahezu unverändert.

Als große Herausforderung stellt sich insbesondere die energetische Sanierung des Gebäudebestands dar. Mit einer jährlichen Quote von lediglich 0,7 Prozent liegt der Fortschritt weiterhin deutlich unter den für die Klimaziele notwendigen Werten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften liegt der Wert nach Schätzungen des VDIV Deutschland noch deutlich niedriger, bei ca. 0,2 Prozent. 

„Zusätzliche Impulse sind erforderlich, um Sanierungen attraktiver und praktikabler zu gestalten. Eine zeitnahe Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Eigentümer zu schaffen, ist unabdingbar. Nur mit einem stabilen politischen Rahmen kann der Gebäudebestand einen Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz leisten“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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