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Geschäftsklima: Stimmung im Mittelstand weiter verschlechtert

Das Geschäftsklima im deutschen Mittelstand hat sich im November 2024 zum sechsten Mal in Folge verschlechtert. Der KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt einen Rückgang um 0,9 Zähler auf nun minus 20,5 Punkte – weit unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die negativen Entwicklungen sind vor allem auf eine schlechtere Beurteilung der aktuellen Geschäftslage zurückzuführen. Dennoch gibt es kleine Lichtblicke: Der Einzelhandel verzeichnete eine leichte Verbesserung des Geschäftsklimas, die auf wachsende Umsätze und eine positive Lagebeurteilung zurückzuführen ist. Auch in der mittelständischen Industrie hellte sich die Stimmung geringfügig auf.

Die Beschäftigungserwartungen bleiben jedoch trüb. Sowohl im Mittelstand als auch bei Großunternehmen planen viele Betriebe, ihre Mitarbeiterzahlen zu reduzieren, besonders in der Industrie und im Großhandel. Experten warnen, dass sich der Fachkräftemangel und die Konjunkturschwäche gegenseitig verstärken könnten, was die wirtschaftliche Erholung weiter erschwert.

Die Ergebnisse verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen für den Mittelstand, der auf Stabilitätsmaßnahmen angewiesen ist, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Digitale Nachweise für Heizungszuschüsse: Vereinfachtes Verfahren bei der KfW

Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Nachweise für Heizungszuschüsse digital bei der KfW einreichen. Die neue Funktion im Kundenportal „Meine KfW“ ermöglicht eine vereinfachte und schnellere Abwicklung.

Eigentümer, die bereits eine Zusage für den Austausch ihrer Heizungsanlagen auf klimafreundliche Systeme erhalten haben, können nun die erforderlichen Dokumente online hochladen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen – in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach der Nachweisprüfung.

Dieses Verfahren ist Teil des Förderfahrplans der KfW, der auf eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Förderprogramme setzt. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen innerhalb von 36 Monaten ab Zusage-Datum umgesetzt werden, um Anspruch auf die Fördermittel zu behalten. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes ist nicht möglich. 

Ab März 2025 wird die online-Nachweiseinreichung auch auf Maßnahmen am Sondereigentum sowie auf vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet. Mit diesen Schritten erleichtert die KfW den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands.

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