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Energiekosten: Preisrückgang nach einer teuren Heizperiode

Eine drei- bis vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden musste laut den Daten des Vergleichsportals Verivox für die Heizmonate September bis April durchschnittlich 2.436 Euro für Gas zahlen. Ohne die staatlichen Hilfen (Wegfall des Dezember-Abschlags und seit Januar gültige Gaspreisbremse) wären Gaskosten in Höhe von 3.027 Euro entstanden. Für Heizöl betrugen die Kosten im Musterhaushalt in der abgelaufenen Saison 2.042 Euro. „Auch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen konnten nicht verhindern, dass dieser Winter so teuer war wie nie”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Er wies zugleich darauf hin, dass sich die Lage an den Beschaffungsmärkten deutlich entspannt hat. Viele Versorger geben die gesunkenen Einkaufspreise an die Kunden weiter. Den Analysen des Vergleichsportals zufolge sanken die Kosten für 20.000 Kilowattstunden Gas im Musterhaushalt von 4.107 Euro im Oktober 2022 auf 2.439 Euro im April 2023. Für 20 Hektoliter Heizöl mussten Verbraucher im Oktober 2022 noch 3.008 Euro, im April 2023 nur noch 1.936 Euro.

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Solarstrom: BMWK setzt auf Mehrfamilienhäuser

Die Photovoltaik-Strategie basiert auf einem Entwurf, den das Ministerium bei einem ersten PV-Gipfel im März präsentiert hatte (wir haben berichtet). Dazu waren mehr als 600 Stellungnahmen im Ministerium eingegangen. Die überarbeitete Strategie enthält weitere Verbesserungen für Mehrfamilienhäuser:

Das geplante Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wurde konkretisiert:

Nach dem Vorbild der „gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ in Österreich sollen Strommengen aus einer PV-Anlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Bewohnern zugerechnet werden können. Diesen steht die Teilnahme am Versorgungsmodell frei. Die Reststrombelieferung erfolgt über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge. Für den Anlagenbetreiber sollen bei Bereitstellung des PV-Stroms im Gebäude die gewöhnlichen Lieferantenpflichten entfallen. Das Modell ist für PV-Anlagen auf kleinen Mehrparteiengebäuden, für kleinere Mieterstromprojekte und für vermietete Gewerbeimmobilien geeignet. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt eine Klarstellung zu der Anwendbarkeit von Messkonzepten mit einer virtuellen Zuordnung von Strom auf einen Zählpunkt, sowie die Berücksichtigung von eventuellen neuen Anforderungen in kommenden Konsultationen und Aktualisierungen von Marktkommunikationsregeln.

Das bereits bestehende Mieterstrommodell soll vereinfacht und entbürokratisiert werden:

 Durch den gesetzlich verankerten Smart-Meter-Rollout, also das Implementieren der virtuellen Summenzähler, kann beispielsweiseaufwändige Messtechnik vermieden werden. Durch die Lockerung der Regelungen zur Anlagenzusammenfassung sowie den Abbau steuerlicher Hürden werden gleichzeitig Anreize für die Gebäudeeigentümer geschaffen. Mieterstrom-PV-Anlagen sollen künftig auch auf benachbarten Nichtwohngebäuden und unter Umständen sogar auf reinen Gewerbegebäuden möglich sein. Die im März vorgestellte Alternative einer rein finanziellen Beteiligung der Mietenden an der Stromeinspeisung einer PV-Anlage auf dem Dach, die als Volleinspeiseanlage betrieben wird, wird seitens des Ministeriums nicht weiterverfolgt.

Für die Betreiber von Balkonsolaranlagen wird es ebenfalls leichter:

Das BMWK macht sich unter anderem dafür stark, Balkon-PV in den Katalog der nach dem WEG privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Neu in die Strategie aufgenommen wurde, dass die rechtliche Verklammerung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden Dachanlage ausgeschlossen sein soll, wenn sich beide Anlagen auf demselben Grundstück befinden.

Die Maßnahmen an und in Mehrfamilienhäusern und zu Balkon-PV hat das Ministerium als Bausteine eines sogenannten Solarpakets I priorisiert. Dies soll noch vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden.

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