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Kündigungsfrist Zweifamilienhaus

Sie können leichter kündigen, müssen aber länger warten wenn Sie mit Ihrem Mieter in einem Zweifamilienhaus wohnen.

Kündigen Sie einem Mieter, der mit Ihnen im Zweifamilienhaus lebt, brauchen Sie dafür keinen Kündigungsgrund. Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Sie haben eine längere Kündigungsfrist: Die normale Kündigungsfrist von mindestens 3 bis maximal 9 Monaten (je nachdem wie lange Ihr Mietverhältnis bestand) plus 3 Zusatzmonate (§ 573 a Abs. 1 BGB).

Hausverkauf

Hat der Mieter eine Kaution geleistet, kann er diese im Falle eines Hausverkaufs von dem Käufer (und damit neuem Vermieter) zurückverlangen.

Es spielt keine Rolle, ob dieser sie tatsächlich erhalten hat. Der frühere Vermieter bleibt aber weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet, falls bei Beendigung des Mietverhältnisses beim Käufer nichts mehr zu holen ist.

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