Hinter dem Begriff Mietpreisbremse versteckt sich das Gesetz mit dem sperrigen Namen Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG). Die Bundesregierung hat am am 05. September 2018 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen. Dieses gilt seit dem 01.Januar 2019 und verschärft die Mietpreisbremse in der ursprünglichen Fassung vom 01. Juni 2015. Durch die Mietpreisbremse werden Mieter In Zukunft aufgrund einer neuen vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren, ob der Vermieter sich auf eine über der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn liegende Vormiete beruft bzw. später berufen kann.
Mechanismen und Gültigkeit der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen.
Die Bundesländer können selber per Rechtsverordnung festlegen, für welche Gebiete eine solche Mietpreisbremse gelten soll. Viele Länder haben von dieser Möglichkeit inzwischen Gebrauch gemacht und Gebiete definiert, die der Mietpreisbremse unterworfen sind.
In Bayern, Hamburg und Hessen haben Gerichte inzwischen die Auffassung vertreten, dass die jeweils erlassenen Rechtsverordnungen wegen formeller Fehler bei deren Erlass unwirksam sind. Die 67. Zivilkammer des LG Berlin hält die Vorschriften über die Mietpreisbremse für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Da 54,4 Prozent der Deutschen zur Miete wohnen – ein einsamer Spitzenwert in Europa. sind entsprechend viele Menschen davon betroffen, dass die Mietpreise in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind. Vor allem in Ballungsräumen wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart, haben Mieter mit hohen Wohnkosten zu kämpfen. In München beträgt die durchschnittliche Neuvertragsmiete etwa 17,28 Euro pro Quadratmeter. Um unverhältnismäßige Steigerungen zu unterbinden, wurde zum 1. Juni 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt.
Erneute Nachbesserungen bei Mietpreisbremse geplant
Die Bundesjustizministerin Barley kündigte im Mai 2019 bereits weitere Anpassungen der Mietpreisbremse an. Ihr Ministerium werde dazu in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf vorlegen. Im Kern geht es darum, dass Vermieter zukünftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu hohe Mietkosten auch rückwirkend erstatten müssen.
Mietpreisbremse wirkt nur kurzfristig
Laut einer Studie wirkt die Mietpreisbremse der steigenden Mietpreisentwicklung nur in geringem Ausmaß entgegen. So würden die Mieten von Wohnungen, für die die Mietpreisbremse gilt, im Durchschnitt rund 2,5 Prozent niedriger ausfallen, als dies ohne die Einführung der Regelung der Fall wäre. Am stärksten wirke sich die Mietpreisbremse auf Wohnungen im niedrigen Preissegment aus. Die Studie kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Bremswirkung nur kurzfristig wirke: Schon ein Jahr bis anderthalb Jahre nach Inkrafttreten habe die Mietpreisbremse keinen dämpfenden Effekt mehr auf die Entwicklung der Mieten.