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Modernisierungserhöhung, Zahlungstermin

Eine Modernisierungserhöhung können Sie Ihrem Mieter in Textform mitteilen. Das bedeutet: Ein unterschriebenes Fax an den Mieter genügt bereits. Denken Sie daran, dass Ihr Mieterhöhungsschreiben eine Kostenberechnung samt notwendiger Erläuterungen enthalten muss.

Schon mit Beginn des 3. Monats, nachdem Ihr Mieter Ihr Erhöhungsschreiben im Briefkasten gefunden hat, muss er mehr Miete zahlen.

Beispiel

Ihr Erhöhungsschreiben wirft der Postbote am 12.9.2013 in den Briefkasten Ihres Mieters ein. Bereits ab dem 1.12.2013 muss Ihr Mieter Ihnen die erhöhte Miete zahlen.

Wichtig

Kündigen Sie Ihre Modernisierung nicht oder nicht richtig an, müssen Sie 6 Monate länger auf Ihre Mieterhöhung warten. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Mieterhöhung 10 % höher ausfällt, als Sie dem Mieter mitgeteilt haben.

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Bei der Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sah § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG eine Kappungsgrenze von 30 % vor.
Diese Kappungsgrenze ist nunmehr in § 558 Abs. 3 BGB von 30 auf 20 % abgesenkt worden. Hieraus folgt, dass Vermieter die Miete innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren höchstens um 20 % erhöhen dürfen, eine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters wäre unwirksam. Die Obergrenze für die Mieterhöhung ist unabhängig von der Kappungsgrenze jedoch nach wie vor die ortsübliche Vergleichsmiete.

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