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Nach der Wahl: Immobilienwirtschaft fordert mehr Tempo, mehr Fokus auf Sanierung und Neubau

Wenn die Wirtschaft in Deutschland gefördert werden soll, dann schließt das Wohnungs- und Immobilienwirtschaft unbedingt mit ein. Positive Effekte der Branche auf die Gesamtwirtschaft können und müssen durch mehr Neubau und der Sanierung freigesetzt und realisiert werden – betonen die BID-Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung nach der Bundestagswahl.

Rund 6,6 Millionen Beschäftigte sind in der Wohnungsbaubranche tätig. Dadurch entstanden im Jahr 2023 Steuereffekte in Höhe von 140,8 Mrd. Euro. Das waren rund 17 % der gesamten deutschen Steuereinnahmen. Die Branche verbindet die zentralen wirtschaftlichen und sozialen Schlüsselbereiche miteinander. Große Zukunftsthemen wie Energie oder Nachhaltigkeit sind untrennbar mit den Themen Bauen und Wohnen verbunden.

Doch nach den schwierigen vergangenen Jahren bleibt nun keine Zeit mehr für Verzögerungen. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt, beim Neubau und der Sanierung des Bestands erfordert zügiges handeln einer neuen Bundesregierung. Der eklatante Wohnungsmangel und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft verlangen nach einem klaren Kurs und verlässlichen Rahmenbedingungen. 

Es braucht die konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen, um den Wohnungsmangel langfristig zu bekämpfen und die vielen Arbeitsplätze der gesamten Wertschöpfungskette Bau zu sichern und zu erhalten. Die Lösungen liegen nach vielen Jahren von Bündnissen und Arbeitsgruppen längst auf dem Tisch. Auf allen Ebenen staatlichen Handelns müssen rasch konkrete Maßnahmen ergriffen werden – so die klare Forderung der in der BID zusammengeschlossenen Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp und ZIA. 

 

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite. Weitere Informationen über die BID finden Sie im Internet unter www.bid.info

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Neuer Verwaltervertrag von VDIV und Haus & Grund für die WEG-Verwaltung: Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen

Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung

Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.

Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.

Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen

Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:
• Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.
• Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).

Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln

Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen

Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
• Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.
• Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.
• Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
• Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung.
• Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.

“Der neue Verwaltervertrag von VDIV Deutschland und Haus & Grund Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen”, erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.

„Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt der VDIV Deutschland gemeinsam mit Haus & Grund den Mitgliedsunternehmen eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Mitglieder der VDIV-Landesverbände können die Vertragsdokumente hier kostenlos abrufe . Alle weiteren Interessierten haben die Möglichkeit, die Verträge kostenpflichtig zu erwerben.


 

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