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Neues aus der Welt der Statistik: Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Städte

Immer mehr Menschen leben in Städten. Während 1950 nicht einmal ein Drittel der Weltbevölkerung in Metropolen wohnte, sind es seit 2007 mehr als die Hälfte. Nach Angeben der UN werden es 2050 bereits zwei Drittel sein. Bezogen auf die absoluten Zahlen hat sich die Stadtbevölkerung weltweit von 746 Millionen auf 3,96 Milliarden verfünffacht.

Insbesondere in den ökonomisch entwickelten Staaten hat sich der Anteil der Stadtbevölkerung zwischen 1950 und 2015 von 54,6 auf 78,3 Prozent erhöht. Bis 2050 wird er auf rund 85 Prozent ansteigen. Auch in den weniger entwickelten Staaten zeichnet sich ein Verstädterungstrend ab. So lebten 2015 rund 31 Prozent in Metropolregionen. 1950 waren es noch 7,5 Prozent. Nach Berechnungen der Vereinten Nationen wir die Zahl der Stadtbewohner bis 2050 weltweit auf 6,34 Milliarden ansteigen.

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Berlin will Mieterrechte stärken

Die Befristung der Mietpreisbremse aufheben, Mieterhöhungen einschränken und die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent begrenzen: Der Berliner Senat will Mieterrechte stärken und startet eine neue Bundesratsinitiative. Diese geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.

Der Berliner Senat will die Befristung der umstrittenen Mietpreisbremse aufheben. Ausnahmeregelungen, etwa im Falle der Übernahme höherer Vormieten oder bei umfassend sanierten Wohnungen sollen entfallen. Mietpreisgrenzen soll es außerdem auch für teilmöblierte Wohnungen geben, die bisher von der Bremse ausgenommen waren. Verstöße gegen diese Regelungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Initiative sieht weiterhin vor, dass Mieterhöhungen gedeckelt werden. Auch die Modernisierungsumlage soll von elf auf sechs Prozent begrenzt werden und nur bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen, z. B. energetischen oder barrierereduzierenden Umbauten, greifen. Mieter sollen außerdem von einem verbesserten Kündigungsschutz profitieren.

Damit die Berliner Vorschläge umgesetzt werden, bedarf es der Zustimmung des Deutschen Bundesrates. Anschließend müsste der Bundestag das Gesetz beschließen.

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