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DDIV hat Musterverträge überarbeitet

Die Muster-WEG-Verwalterverträge des DDIV sind für viele Immobilienverwaltungen eine große Hilfe im Praxisalltag und sollen der aktuell geltenden Rechtslage entsprechen. Auch in diesem Jahr hat der DDIV die Verträge daher vollständig überarbeitet und angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände erhalten die Verträge kostenfrei im DDIV-Intranet. Nichtmitglieder können diese käuflich erwerben.

Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind weitestgehend den gestiegenen Anforderungen an die Transparenz von Formularklauseln geschuldet. So wird in den überarbeiteten Verträgen gezielt erläutert, weshalb zwischen einer Basis- und einer Sondervergütung bzw. variablen Vergütung unterschieden wird. Damit berücksichtigt der DDIV-Musterverwaltervertrag auch die Änderungen, die sich in jüngster Zeit durch die Rechtsprechung ergaben.

Wie bisher, werden die Muster-WEG-Verwalterverträge als Kurz- und Langfassung zum Download zur Verfügung stehen. Die Verträge, Hinweise und Erläuterungen zur Verwendung sowie Beschlussentwürfe für besondere Leistungen und Zusatzvergütungen stehen den Mitgliedern der DDIV-Landesverbände im Intranet kostenfrei zur Verfügung oder können über den Landesverband bezogen werden. Nicht-Mitgliedsunternehmen können sie im » DDIV-Shop käuflich erwerben.

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Berlin will Mieterrechte stärken

Die Befristung der Mietpreisbremse aufheben, Mieterhöhungen einschränken und die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent begrenzen: Der Berliner Senat will Mieterrechte stärken und startet eine neue Bundesratsinitiative. Diese geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.

Der Berliner Senat will die Befristung der umstrittenen Mietpreisbremse aufheben. Ausnahmeregelungen, etwa im Falle der Übernahme höherer Vormieten oder bei umfassend sanierten Wohnungen sollen entfallen. Mietpreisgrenzen soll es außerdem auch für teilmöblierte Wohnungen geben, die bisher von der Bremse ausgenommen waren. Verstöße gegen diese Regelungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Initiative sieht weiterhin vor, dass Mieterhöhungen gedeckelt werden. Auch die Modernisierungsumlage soll von elf auf sechs Prozent begrenzt werden und nur bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen, z. B. energetischen oder barrierereduzierenden Umbauten, greifen. Mieter sollen außerdem von einem verbesserten Kündigungsschutz profitieren.

Damit die Berliner Vorschläge umgesetzt werden, bedarf es der Zustimmung des Deutschen Bundesrates. Anschließend müsste der Bundestag das Gesetz beschließen.

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